Bläsehaus St. Ingbert (Foto: SR)

Strafanzeige gegen St. Ingberter OB wegen Bläsehaus-Verkauf

Mit Informationen von Thomas Gerber   13.07.2023 | 08:30 Uhr

Um den Verkauf der St.Ingberter Seniorenwohnanlage Bläsehaus bahnt sich ein weiterer juristischer Streit an. Nach SR-Informationen hat mindestens ein St. Ingberter Bürger Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Ulli Meyer wegen des Verdachts der Untreue erstattet. Meyer weist die Vorwürfe zurück.

Vor dem Landgericht läuft aktuell der Zivilprozess der Ferdinand-Bläse-Stiftung für Wohlfahrtspflege gegen den Vorgänger des jetzigen St. Ingberter Oberbürgermeisters Ulli Meyer (CDU), den parteilosen Ex-Oberbürgermeister Hans Wagner.

Die Stiftung, an deren Spitze automatisch der jeweils amtierende St. Ingberter Oberbürgermeister steht, will von ihrem Ex-Vorsitzenden Wagner und dessen Geschäftsführer Schadensersatz. Es geht um gut zwei Millionen Euro Stiftungsvermögen, die beim Bau des Bläsehauses in den Sand gesetzt worden seien.

Strafanzeige gegen St. Ingberter OB wegen Bläsehaus-Verkauf
Video [SR.de, (c) SR, 13.07.2023, Länge: 00:21 Min.]
Strafanzeige gegen St. Ingberter OB wegen Bläsehaus-Verkauf

Wagner wirft Meyer Untreue vor

Die Anlage mit ihren elf seniorengerechten Wohnungen habe gut 3,5 Millionen Euro gekostet, sei aber laut unabhängigem Dekra-Gutachten nur etwa 1,2 Millionen wert. Für etwa diesen Betrag hatte Meyer mit Zustimmung des Stadtrats das Gebäude um die Jahreswende 2021/22 verkauft.

Wagner und sein früherer Stiftungsgeschäftsführer bestreiten die Vorwürfe. Das Bläsehaus sei eine hochwertige Immobilie mit gehobener Ausstattung, mit seniorengerechten Bädern und Aufzug. Nachfolger Meyer, so Wagner, habe das Haus an einen "Duzfreund verscherbelt".

Zweifel am Gutachten

Genau in diese Kerbe schlagen nun die Erstatter der Strafanzeigen gegen Meyer, die dem SR teilweise vorliegen. Meyer habe den Stadtrat falsch informiert, habe die Immobilie "sozusagen unter der Ladentheke an einen guten Bekannten für 1,2 Millionen Euro mit Grundstück verkauft."

Die bisherige Beweisaufnahme im Zivilprozess vor dem Landgericht aber habe ergeben, dass die Stiftung Ende 2021 keineswegs insolvent gewesen sei und dass die Stiftungsaufsicht im Innenministerium immer über die Kostensteigerungen beim Bau des Bläsehauses informiert gewesen sei.

Das von Meyer ins Feld geführte Dekra-Gutachten wird von dem Erstatter der Strafanzeige angezweifelt. Der dort ermittelte Wert von etwa 2000 Euro pro Quadratmeter sei für einen Neubau in St. Ingbert deutlich zu niedrig. All das rechtfertige den Anfangsverdacht der Untreue gegen Meyer.

Meyer bestreitet Vorwürfe

CDU-Oberbürgermeister Meyer lässt das nicht auf sich sitzen. Vom SR habe er erfahren, dass gegen ihn Anzeige(n) erstattet worden sei(en). Er habe den Stiftungsanwalt eingeschaltet, der bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt habe. In einer Stellungnahme verweist Meyer auf eine nahezu gleichlautende Strafanzeige, die Vorgänger Wagner im Oktober 2021 gestellt habe.

Die Staatsanwaltschaft habe keinen Anlass gesehen, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Das Wertgutachten der Dekra, wonach die Immobilie rund 1,2 Millionen Euro wert ist, sei akzeptiert worden. Beim Verkauf sei ein Makler eingeschaltet worden und darüberhinaus habe es auch kein "Näheverhältnis" seinerseits zu dem Käufer gegeben.

Bislang keine Aussage der Staatsanwaltschaft

Sprich: das Bläsehaus wurde keineswegs "unter der Ladentheke an einen Freund verscherbelt." Die Staatsanwaltschaft habe die Anzeige seines Vorgängers gar als eine Art Retourkutsche gewertet. So sei doch just zum Zeitpunkt der Anzeige bekannt geworden, dass Wagner auf Schadensersatz verklagt werden sollte. Für Meyer ist mit der Ablehnung der Staatsanwaltschaft, gegen ihn ein Vorermittlungsverfahren einzuleiten, der Vorgang "juristisch bereits entschieden." 

Ob dies tatsächlich der Fall ist, bleibt allerdings offen. Im dem Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft vom 26. Oktober 2021 ist nämlich nach SR-Informationen lediglich von einer "beabsichtigten Veräußerung" der Immobilie die Rede und davon, "dass der Versuch der Untreue ohnehin nicht strafbewehrt wäre."

Das Gebäude war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht verkauft - zumindest ging die Staatsanwaltschaft davon aus. Aus der "versuchten" könnte nach dem Verkauf eine "vollendete Untreue" geworden sein. Ob sich die Ausgangslage dadurch tatsächlich geändert hat? Die Staatsanwaltschaft wollte sich zu den neuerlichen Strafanzeigen nicht äußern. "Aus Gründen des Verfahrensschutzes" - hieß es auf SR-Anfrage.


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