Stahlwerk Bous setzt Kurzarbeit zeitweilig aus
Im Stahlwerk Bous wird die Kurzarbeit für die Beschäftigten ausgesetzt. Auf einer Betriebsversammlung wurde den 300 Mitarbeitern erklärt, dass die Geschäftslage aber weiterhin sehr schwierig sei.
Die seit Juli bestehende Kurzarbeit gilt nun erst einmal nicht mehr im Stahlwerk Bous. Allerdings soll sie in drei Monaten, also im Februar, wieder eingeführt werden.
Nach SR-Informationen bestellt ein wichtiger Großkunde in Bous keine Stahl-Produkte mehr. Ein Arbeitsplatzabbau war aber auf einer Betriebsversammlung dazu kein Thema.
Produktionszeiten sollen wegen Strompreis geändert werden
Schon länger kämpft das Stahlwerk mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besondere Probleme bereitet dem Werk in Bous der hohe Strompreis. Der Standort des Unternehmens Georgsmarienhütte produziert mit einem Elektroofen Stahl. Dafür sind große Mengen Schrott und viel Strom nötig.
Deswegen soll im kommenden Jahr die Produktionszeit verlagert werden, von bisher Montag bis Freitag auf dann Dienstag bis Samstag. Dadurch wird gehofft, Strom günstiger kaufen zu können. In dem Bouser Stahlwerk arbeiten rund 300 Beschäftigte.
Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld ist beschränkt
Kurzarbeit ist ein Arbeitsmarktinstrument, um die Stammbelegschaft und damit auch das Knowhow bei konjunkturellen Krisen im Unternehmen zu halten und Stellenabbau zu vermeiden. Die Arbeitszeit wird reduziert, der Staat übernimmt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, bei Beschäftigten mit Kindern auch mehr.
Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich zwölf Monate bezogen. Nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung kann ein Unternehmen dann erneut Kurzarbeit anzeigen.
Über dieses Thema berichtete die "Region am Mittag" auf SR 3 Saarlandwelle am 21.11.2024.