Schneidewind: Entscheidung im Disziplinarverfahren

Schneidewind erhält weiterhin volle Pension

Thomas Gerber   04.11.2024 | 18:29 Uhr

Das Disziplinarverfahren gegen den früheren OB von Homburg ist eingestellt. Er erhält trotz seiner Verurteilung seine volle Pension. Das Innenministerium verweist auf rechtliche Gründe.

Detektivaffäre und Verurteilung wegen Haushaltsuntreue bleiben für den ehemaligen Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind versorgungsrechtlich folgenlos. Das Landesverwaltungsamt hat nach SR-Informationen jetzt das Disziplinarverfahren gegen den 56-Jährigen eingestellt.

Schneidewind erhält weiterhin volle Pension
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 04.11.2024, Länge: 03:10 Min.]
Schneidewind erhält weiterhin volle Pension

Zwischen 5500 und 6000 Euro

Schneidewind bekommt demnach seit Oktober das ihm aus seiner Tätigkeit als Beigeordneter und später als OB zustehende Ruhegehalt – und zwar in voller Höhe. Nach SR-Informationen sind das zwischen 5500 und 6000 Euro brutto im Monat.

Laut Innenministerium kam eine Kürzung der Pension aus rechtlichen Gründen nicht in Frage. Im vergleichbaren Fall des ehemaligen St. Ingberter CDU-OBs Georg Jung habe das Oberverwaltungsgericht hohe Hürden für eine Streichung oder Kürzung des Ruhegehalts gesetzt.

Hälfte der OB-Amtszeit suspendiert

Dabei sei Jung vom Landgericht mit 300 Tagessätzen noch zu einer höheren Strafe als Schneidewind verurteilt worden, der lediglich 120 Tagessätze à 90 Euro zahlen musste.

Schneidewind war 16 Jahre hauptamtlicher Beigeordneter von Homburg. 2014 wurde er dann für die SPD zum Oberbürgermeister gewählt. Die Hälfte seiner OB-Amtszeit war er vom Dienst suspendiert und erhielt „nur“ rund 80 Prozent seines Gehalts.

Das Innenministerium erwägt nun eine Änderung des Disziplinargesetzes.

Über dieses Thema berichten auch die SR info Nachrichten am 04.11.2024.


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