Absolutes Rauchverbot in Saar-Spielhalle ist offenbar verfassungswidrig
Seit vergangenem Winter galt in saarländischen Spielhallen ein absolutes Rauchverbot. Dagegen wehrte sich die Betreiberin einer Spielhalle - und hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg.
Mit dem neuen Spielhallengesetz traten Ende des vergangenen Jahres deutlich strengere Regeln im Saarland in Kraft. Neben kürzeren Öffnungszeiten und einem Ausschankverbot für alkoholische Getränke sah das "strengste Spielhallengesetz Deutschlands", wie es der SPD-Abgeordnete Stefan Löw damals bezeichnete, auch ein absolutes Rauchverbot vor.
Das steht in dieser Form jetzt auf der Kippe. Nach dem Antrag einer Spielhallenbetreiberin entschied das Oberverwaltungsgericht Saarlouis, dass in ihrer Spielhalle vorläufig weiterhin geraucht werden darf.
Ungleichbehandlung von Spielbanken und Spielhallen
Unter den ganz konkreten Voraussetzungen hält der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts das Rauchverbot sogar für verfassungswidrig. In der Spielhalle ist der zum Rauchen vorgesehene Bereich abgetrennt und es gibt dort keine Spielmöglichkeiten. In den staatlichen Spielbanken wäre laut Gesetz Rauchen dann erlaubt.
Und genau hier sieht das Gericht eine grundlose Ungleichbehandlung, die auch nicht mit dem Nichtraucherschutz oder dem Ziel der Suchtbekämpfung begründet werden könne.
Die Entscheidung gilt zunächst nur für die Spielhalle der Antragstellerin, dürfte aber Signalwirkung haben.
Fällt das absolute Rauchverbot vorläufig?
Das Wirtschaftsministerium teilte dem SR auf Anfrage mit, nun die nächsten Schritte zu prüfen. Eine Option sei auch, das absolute Rauchverbot in Spielhallen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Kraft zu setzen.
Über dieses Thema berichten auch die SR info-Nachrichten im Radio am 04.09.2024.