Gericht verbietet Rodung des Stadtwaldes "Hanni" vorerst

Der BUND Saar hat einen Teilerfolg mit Blick auf die geplanten Rodungen im St. Johanner Stadtwald in Saarbrücken erzielt. Denn das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan vorläufig gestoppt.

Wie das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) am Dienstag mitteilte, ist der Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus" der Landeshauptstadt Saarbrücken auf Antrag des Naturschutzbundes BUND vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das gelte so lange, bis das Gericht über einen Eilantrag des BUND gegen die geplanten Rodungen von Teilen des St. Johanner Stadtwaldes entschieden habe.

Entscheidungstermin steht noch nicht fest

"Der Beschluss hat zur Folge, dass einer Schaffung vollendeter Tatsachen durch Rodung des betroffenen Waldgebietes vor einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über den genannten Eilantrag des Antragstellers bis auf Weiteres die Grundlage entzogen ist", heißt es weiter in der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts.

Heißt: Bis das Gericht entschieden hat, ob die Bäume tatsächlich gefällt werden dürfen, dürfen sie erst einmal nicht angerührt werden. Wann über den Eilantrag oder gar den Normenkontrollantrag entschieden wird, steht laut Gericht noch nicht fest.

"Teilerfolg nach monatelangem Einsatz"

Die Bürgerinitiative "Hanni bleibt", die sich für die Erhaltung des Stadtwaldes einsetzt, sprach von einem "ersten kleinen Teilerfolg nach monatelangem Einsatz und der Leidenschaft vieler Unterstützerinnen und Unterstützer". "Dieser Moment schenkt uns den Mut, weiter für den Schutz zukünftiger Generationen zu kämpfen", erklärte Marvin Kiefer, Sprecher der Bürgerinitiative.

Auf dem entsprechenden Gebiet soll auf einer Fläche von 4,5 Hektar der Campus der Universität erweitert werden. Allerdings ist noch weitgehend unklar, wer sich dort ansiedeln würde. Ab Oktober hätten die Fällungen beginnen können – konkrete Planungen dazu gab es aber noch nicht.

Über dieses Thema berichten die SR info-Nachrichten im Radio am 01.10.2024.

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