Anwohnerin geht gegen Erweiterung der Saarbrücker Fußgängerzone vor
Muss die Stadt Saarbrücken für schwer gehbehinderte Anwohner in der erweiterten Fußgängerzone am St. Johanner Markt eine ständige Erreichbarkeit für Taxis und andere Fahrzeuge schon im Bebauungsplan sicherstellen? Mit dieser Frage beschäftigt sich jetzt das Oberwaltungsgericht in Saarlouis.
Eine Frau aus Saarbrücken hat einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan zur Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johanner Markt gestellt. Sie kritisiert laut Antrag vor allem die schwierige Verkehrssituation.
Anwohnerin: Befristete Erlaubnis reicht nicht
Die Frau ist Anwohnerin und schwer gehbehindert. Sie sei darauf angewiesen, dass ihre Wohnung beispielsweise durch Taxis jederzeit problemlos erreichbar ist.
Eine befristete Sonderzufahrtserlaubnis sei nicht ausreichend. Vielmehr müsse die Stadt die Regelung im Bebauungsplan selbst treffen.
Zone von 6.00 bis 12.00 für Verkehr gesperrt
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis muss nun klären, ob die Stadt Saarbrücken mit der Erweiterung der Fußgängerzone gegen Gesetze oder EU-Normen verstößt. Ein Urteil wird in zwei Wochen erwartet.
Die erweiterte Fußgängerzone am St. Johanner Markt ist mit Ausnahme der Zeit zwischen 6.00 und 12.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Ausnahmen gibt es unter anderem für Anwohner mit privaten Stellplätzen oder für Menschen mit Behinderung.
Polleranlage in Betrieb
Unterdessen ist in der Kaltenbachstraße die versenkbare Polleranlage in Betrieb gegangen. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Wer zur Einfahrt berechtigt und registriert ist, kann die Poller außerhalb der Ladezeiten von 6.00 bis 12.00 Uhr durch Anrufen einer speziellen Telefonnummer herunterfahren. Zum Herausfahren genügt für Anlieger ein Heranfahren an die eingebaute Induktionsschleife.
Hinsichtlich der Zufahrt in der Faßstraße prüft die Stadt eine Übergangslösung, bis der Bereich umgestaltet werden kann.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 13.05.2024 berichtet.
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13.05.2024, 17:36 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung des Beitrags hieß es, die Fußgängerzone sei zwischen 6.00 und 12.00 Uhr für Fahrzeuge gesperrt. Richtig ist, dass aktuell nur in diesem Zeitraum Anlieger und Zulieferer dort einfahren dürfen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.