Gas und Fernwärme werden zum 1. April teurer

Was Gas- und Fernwärmekunden im Saarland jetzt wissen müssen

Thomas Braun / mit Informationen von Lisa Christl   29.03.2024 | 14:50 Uhr

Zum 1. April steigt die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme wieder von sieben auf 19 Prozent. Rein rechnerisch wird es damit auch für die Kunden teurer – auch wenn viele von dem höheren Endpreis zunächst einmal nichts bemerken werden.

Im Zuge der Energiekrise war die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme vor anderthalb Jahren auf sieben Prozent gesenkt worden. Ab dem 1. April gilt wieder der normale Steuersatz – der Endpreis steigt damit um elf Prozent, wie das Vergleichsportal Verivox vorrechnet. Für einen durchschnittlichen Haushalt im Saarland mit 20.000 Kilowattstunden Verbrauch bedeute das jährliche Mehrkosten von 241 Euro im Jahr.

Höherer Steuersatz, aber sinkende Beschaffungskosten

Die Energieversorger kalkulieren in der Regel mit Nettopreisen – sie werden die höhere Mehrwertsteuer also ganz normal an die Kunden weiterreichen, wie es etwa Energis, einer der größten saarländischen Gasversorger, auf SR-Anfrage erklärt. Die monatlichen Abschlagszahlungen blieben vorerst aber unverändert, teilte das Unternehmen weiter mit.

Und perspektivisch könnten die höheren Endpreise sogar durch gesunkene Beschaffungskosten abgemildert werden – auch wenn Energis hier noch keine konkreten Angaben machen kann. Laut Bundesnetzagentur lagen die Großhandelspreise zuletzt stetig unter 30 Euro pro Megawattstunde, vor einem Jahr waren es noch über 40 Euro, vor zwei Jahren zur gleichen Zeit mehr als 100 Euro.

Fernwärme: Unterm Strich steigen die Preise leicht

Auch bei der Fernwärme sind einzelne Preisbestandteile gesunken – eigentlich sollten die Preise dadurch sogar fallen. Die Steigerung der Mehrwertsteuer führt aber auch hier unterm Strich zu einem Anstieg, teilte Energie SaarLorLux auf SR-Anfrage mit.

Für ein Einfamilienhaus bedeutet das etwa drei Prozent höhere Kosten. Kunden müssten keine weiteren Maßnahmen ergreifen, da die Abschläge nicht angepasst werden.

Verbraucherzentrale rät: Aktuellen Zählerstand mitteilen

Auch der Zählerstand müsse nicht gesondert mitgeteilt werden – auch wenn das natürlich jederzeit möglich sei. Und genau dazu rät auch die Verbraucherzentrale. Generell sollte jedes Quartal der Zählerstand abgelesen und an den Versorger gemeldet werden.

"Das hilft den eigenen Verbrauch im Auge zu behalten und schützt davor, dass Verbräuche durch Schätzverfahren im falschen Quartal abgerechnet werden", sagt Elke Nicolay von der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Nach Daten der Bundesnetzagentur ist zum Beispiel der Gasverbrauch in den Wintermonaten bis zu acht Mal höher als im Sommer. Im vergangenen Jahr zum Beispiel entfiel demnach fast 44 Prozent des privaten Gasverbrauchs auf die ersten drei Monate des Jahres.

Um diese unterschiedlich hohen Verbräuche möglichst gut abschätzen zu können, greifen die Energieanbieter auf die sogenannten Gradtagszahlen zurück, wie zum Beispiel Energie SaarLorLux erklärt. Die Gradtagszahl ist ein Kennwert, mit dem die Differenz zwischen einer Raumtemperatur von 20 Grad und der jeweiligen Außentemperatur pro Tag erfasst wird.

Über dieses Thema berichtete die Region am Nachmittag am 28.03.2024 auf SR 3 Saarlandwelle.


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