Saarlouiser Oberbürgermeisterkandidat zieht vor Landesverfassungsgericht

Locurcio geht für Saarlouiser OB-Kandidatur vor Verfassungsgericht

Patrick Wiermer / Onlinefassung: Rebecca Wehrmann   05.06.2024 | 20:13 Uhr

Altomaro Locurcio ist nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis zugelassen. Dagegen war der 64-Jährige beim Wahlbeschwerdeausschuss vorgegangen, allerdings erfolglos. Nun will Locurcio mit einer Beschwerde beim Verfassungsgericht für seine Kandidatur kämpfen.

Wird die Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis verschoben? Das möchte nun Altomaro Locurcio erwirken. Der nicht zur Wahl zugelassene Kandidat der Freien Wähler hat deshalb am Dienstag Verfassungsbeschwerde beim saarländischen Verfassungsgericht eingelegt.

Locurcio möchte, dass das Verfassungsgericht die Oberbürgermeister-Wahl am Sonntag verschieben lässt. Gleichzeitig möchte er bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung als Kandidat zugelassen werden. So steht es in der Beschwerde, die dem SR vorliegt.

Wahlausschuss wies Beschwerde bereits zurück

Er begründet diesen Schritt mit Altersdiskriminierung. Er sei zum Zeitpunkt des Amtsantritts erst 64 Jahre alt – und könne deshalb nicht durch die Altersgrenze, die bei 65 Jahren liegt, ausgeschlossen werden. Nach seiner Lesart beginnt die Amtszeit des neuen Oberbürgermeisters nämlich bereits im Juni, also unmittelbar nach der Wahl

Laut offizieller Ausschreibung übernimmt der neu gewählte Oberbürgermeister tatsächlich aber erst am 1. Oktober die Amtsgeschäfte – und damit gut zwei Wochen nach dem Geburtstag von Locurcio. Er wäre dann also bereits 65. Darauf wies zuletzt auch der Wahlbeschwerdeausschuss im Kreis Saarlouis hin. Der Ausschuss lehnte daraufhin die Beschwerde von Locurcio in allen Punkten ab.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 05.06.2024 berichtet.


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