Bald wohl Entscheidung bei Grubenwasser-Klagen
Die Prozesse um den geplanten Grubenwasser-Anstieg im Saarland gehen in die nächste Runde. Lebach, Nalbach und Saarwellingen wollen an ihren Klagen festhalten – eine Entscheidung könnte in den nächsten Monaten fallen.
Im ersten Halbjahr 2025 will das Oberverwaltungsgericht Saarlouis über die Klagen von Lebach, Nalbach und Saarwellingen gegen den genehmigten Grubenwasseranstieg entscheiden. Mehrere andere Gemeinden haben sich aus dem Verfahren zurückgezogen. Begründet wurde das unter anderem mit mangelnden Erfolgsaussichten.
Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht schon Klagen der Stadt Saarlouis, der Gemeinde Merchweiler und des Vereins Pro-H2O abgewiesen.
Bislang Anstieg auf -320 Meter genehmigt
Die Kommunen wehren sich gegen die Pläne der Bergbaugesellschaft RAG, das Wasser in den ehemaligen Gruben auf -320 Meter ansteigen zu lassen.
In einem weiteren Schritt soll gar kein Wasser mehr aus den Schächten gepumpt werden. Diese zweite Phase ist bisher noch nicht vom Oberbergamt genehmigt und auch nicht Gegenstand der aktuellen Prozesse.
Über dieses Thema berichten die SR info-Nachrichten im Radio am 26.11.2024.