SPD lehnt CDU-Antrag gegen Cannabis-Gesetz mit Stimmenmehrheit ab
Zum wiederholten Mal hat der Landtag am Mittwoch über die Cannabis-Teillegalisierung debattiert. Die CDU hat die Landesregierung in einem Antrag aufgefordert, gegen das Gesetz zu stimmen.
Der Bundestag hat im Februar grünes Licht für die teilweise Legalisierung des Anbaus und des Konsums von Cannabis gegeben. Die CDU-Fraktion lehnt die Teillegalisierung ab und forderte die Landesregierung in einem Antrag auf, im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei „grottenschlecht“, so der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Alwin Theobald am Mittwoch bei der Landtagsdebatte.
Theobald: Jugendschutz kommt zu kurz
Der Entwurf werfe viele Fragen auf – unter anderem, wie Polizeibeamte erkennen sollen, ob es sich bei den 25 Gramm Cannabis, die man gemäß Gesetzesentwurf 01. April legal bei sich haben dürfte, um „legales“ Cannabis oder Gras vom Dealer handele oder in welcher Weise Lehrkräfte geschult würden.
Auch der Jugendschutz kommt Theobald bei dem Gesetzesentwurf viel zu kurz.
Zusätzliche Aufklärungsangebote wichtig
Für den SPD-Abgeordneten Frank Schmidt steht unterdessen fest: Man müsse weg von Verbot und Strafen und hin zur Entkriminalisierung von Cannabis und besserem Gesundheitsschutz.
Dabei sei der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ein erster Schritt. Dieser ziele darauf ab, die Akzeptanz von Konsumierenden mit konkreten Aufklärungs- und Hilfsangeboten zu verbinden.
Antrag abgelehnt
Die AfD-Fraktion sieht zum einen handwerkliche Fehler in dem Gesetz, findet aber auch, dass ein „weiter so in der Drogenpolitik“ nicht die Lösung sein kann und enthielt sich daher bei dem Antrag der CDU-Fraktion. Schlussendlich wurde der Antrag mit der Stimmenmehrheit der SPD-Fraktion abgelehnt.
Ende nächster Woche wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung abstimmen.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 13.03.2024 berichtet.