Hochwasser führt zu Kurzarbeit in mehr als 30 Saar-Unternehmen
Nach dem schweren Hochwasser im Saarland an Pfingsten haben insgesamt 35 Unternehmen Kurzarbeit als Folge der Schäden angezeigt. Für die große Mehrheit gab es grünes Licht. Eine der Anzeigen wurde von der Arbeitsagentur bislang abgelehnt, weil sie erst verspätet eingegangen war.
Das Hochwasser hat an Pfingsten im Saarland für große Schäden gesorgt. Nicht nur Wohnhäuser, auch Unternehmen wurden getroffen – das hatte auch Auswirkungen auf die Beschäftigten.
Weil ihre Betriebe unter Wasser standen, kein Strom für die Produktion mehr da war oder die Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten viel Zeit in Anspruch nahmen, haben mehr als 30 Unternehmen Kurzarbeit angezeigt und wollen in einem nächsten Schritt Kurzarbeitergeld beantragen.
Acht Tage Zeit für Anzeige
Von den 32 Anträgen, die im Mai bei der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz Saarland der Bundesagentur für Arbeit eingegangen waren, wurde bereits 27 zugestimmt. Sechs Anzeigen befänden sich noch in der Prüfung. Auch im Juni sind noch drei Anzeigen von Kurzarbeit eingegangen. Diese sind allerdings nach Ende der Frist eingereicht worden.
Kurzarbeit, auch bei sogenannten unabwendbaren Ereignissen – und dazu gehört das Hochwasser, müssen noch im selben Monat angezeigt werden. Im Fall des Pfingsthochwassers hatten die Betrieben also acht Werkstage Zeit dafür.
Arbeitsagentur prüft verspätete Anzeigen
Nach SR-Informationen wurde mindestens eine Anzeige vom Juni abgelehnt. Der betreffende Betrieb hat Widerspruch eingelegt. Die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz Saarland teilte auf SR-Nachfrage mit, man werde in den Juni-Fällen aber noch einmal im Einzelfall prüfen, inwiefern die Anzeigensteller für die verspätete Anzeige verantwortlich sind.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 14.06.2024 berichtet.