Fahrzeuge der Polizei stehen vor dem Saarbrücker Ludwigsparkstadion. (Foto: IMAGO / Fussball-News Saarland)

Wer übernimmt die Polizei-Kosten bei Fußballspielen?

  25.04.2024 | 18:32 Uhr

Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans und der Polizei am Mittwochabend in Saarbrücken haben erneut die Frage aufgeworfen, wer die Kosten für solche Polizeieinsätze übernimmt. Darüber verhandelt seit Donnerstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Für den 1. FC Saarbrücken war der Mittwochabend schon kein wirklicher Erfolg –1:1 gegen Rot-Weiss Essen und damit nur ein magerer Punkt im Streben um Tabellenplatz Drei. Doch auch nach dem Spiel wurde es nicht besser. Die Polizei berichtet von Auseinandersetzungen mit Fans.

Ein Polizeibeamter verletzt

Während vor und beim Spiel selbst noch alles weitgehend friedlich geblieben sei, hätten nach Abpfiff Anhänger des FCS versucht, eine Polizeikette im unteren Bereich der Straße Am Torhaus zu durchbrechen. Dabei seien die Beamten teils mit Gegenständen beworfen worden. Die Polizei setzte Pfefferspray ein.

Ein Saarbrücker Fan warf ein ausgehobenes Metallgitter nach den Beamten. Ein Polizist wurde dadurch leicht verletzt. Der Fan wurde daraufhin, wie die Polizei mitteilte, „polizeilichen Folgemaßnahmen unterzogen“. Zu möglichen weiteren Verletzten konnte die Polizei auf SR-Nachfrage keine Angaben machen. Der genaue Geschehensablauf ist noch nicht sicher geklärt.

Streit um Kostenbeteiligung

Fest steht aber, dass Polizeieinsätze bei Risikospielen wie diesem immer hohe Kosten verursachen. Das sorgt seit Langem für Diskussionen – wie vergangenes Jahr auch im Saarland. Damals hatte die Polizei für die saarländischen Spiele mit rund 45.000 Arbeitsstunden kalkuliert.

Wie hoch die Kosten in diesem Jahr sind, kann Innenminister Reinhold Jost (SPD) bislang nicht abschließend sagen. Bis jetzt seien für die Hochrisikospiele Zusatzkosten von knapp 15.300 Euro aufgelaufen. „Aber da fehlen noch einige Abrechnungen, und das wird wahrscheinlich dann doch nochmal ein deutliches Stück mehr.“

Zahlen muss das alles bisher der Steuerzahler – bis jetzt. Denn seit Donnerstag beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema. Kläger ist die Deutsche Fußballliga (DFL). Denn das Bundesland Bremen möchte von ihr für den Polizeieinsatz bei einem Spiel von Werder Bremen im Jahr 2015 insgesamt rund 415.000 Euro haben – laut Bremischem Gebühren- und Beitragsgesetz zulässig für Spiele ab der 2. Liga aufwärts.

DFL oder Vereine – wer muss zahlen?

Die DFL hält das Gesetz allerdings für rechtswidrig. Dabei geht es um die Grundsatzfrage, ob der Staat die ureigene Aufgabe „öffentliche Sicherheit“ aus Steuermitteln finanzieren muss oder ob er bei Einsätzen wie Fußballspielen auch den Veranstalter beteiligen kann. Auch die Höhe einer solchen Gebühr und die Frage, ob die DFL oder die Vereine sie zahlen müssen, sind strittig.

Wann das Bundesverfassungsgericht sein Urteil fällt, ist noch offen. Und diese Entscheidung will der saarländische Innenminister Jost abwarten. Er erhofft sich daraus auch Hinweise für andere Fußballligen wie die 3. Liga. „Es muss auch klar sein, dass es dann eine bundesweit einheitliche Lösung gibt und keinen Flickenteppich.“

Für ihn ist es aber wichtiger, dass die DFL und die Vereine aufgerufen sind, gegen Gewalt vorzugehen, nicht nur im Fußball selbst, sondern auch abseits des Rasens bei den Fans. „Das führt automatisch dazu, dass wir dann auch nicht diese Polizeieinsätze in dieser Art und diesem Umfang brauchen und dass damit auch Kosten gar nicht erst entstehen.“

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 25.04.2024 berichtet.


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