Saarländische Katzen-Hotspots im Visier
Der Deutsche Tierschutzbund im Saarland hat eine Liste mit Hotspots verwilderter Hauskatzen angefertigt. Die Katzenschutzverordnung erlaubt den saarländischen Tierschützern im Auftrag der Landesregierung, bei großen Katzenansammlungen einzugreifen und Tiere kastrieren zu lassen.
Allein im Saarland leben nach Schätzung des Deutschen Tierschutzbunds mehrere tausend verwilderte Hauskatzen. Viele von ihnen seien krank, unterernährt oder verletzt.
In sogenannten Hotspots, also Ansammlungen verwilderter Katzen, dürfen Tierschützer durch die Katzenschutzverordnung im Auftrag des Landes nicht gekennzeichnete und nicht in einem Haustierregister eingetragene Tiere nun einfangen und kastrieren. "Die Kastration ist eines der wenigen, wenn nicht das einzige probate Mittel, die Populationen verwilderter, frei lebender Katzen einzudämmen und damit vor allem den dadurch nicht nachfolgenden Generationen viel Leid und Elend zu ersparen", sagt der saarländische Umweltminister Reinhold Jost (SPD).
Zwei Kilometer Radius
Ein Hotspot beschreibt dabei ein in der Regel gemeindeübergreifendes Gebiet mit einem Radius von circa zwei Kilometern, der laut Umweltministerium dem üblichen Bewegungsradius einer Hauskatze entspricht. Einen Hotspot kann grundsätzlich jeder dem Landesamt für Verbraucherschutz melden. Veterinäre entscheiden dann anhand eines Kriterienkatalogs, ob in dem jeweiligen Gebiet eine Kastrationspflicht eingeführt wird. Entscheidende Kriterien seien vor allem die Zahl der verwilderten Tiere und deren Gesundheits- und Ernährungszustand.
Der Deutsche Tierschutzbund im Saarland hat eine Liste mit Hotspots für das Landesamt für Verbraucherschutz angefertigt, die auch dem SR vorliegt. Große Katzenansammlungen wurden von den Tierschützern in folgenden Kommunen ausgemacht:
- Bexbacher Stadtteil Höchen
- Blieskastel-Mitte und Stadtteil Mimbach
- Ortsteil Bebelsheim der Gemeinde Mandelbachtal
- Ortsteil Bliesransbach der Gemeinde Kleinblittersdorf
- Saarbrücken Hauptfriedhof, Luisenthaler Straße sowie Stadtteil Altenkessel
- Völklinger Stadtteil Fenne
- Überherrn und Berus
- Heusweiler Ortsteil Eiweiler
- Merziger Ortsteil Mechern
- Eppelborn
- Perler Ortsteil Wochern
Am 21. Januar soll im Amtsblatt die saarländische Bevölkerung über die Kastrationspflicht in Hotspots allgemein informiert werden. Teilt das Landesamt für Verbraucherschutz schließlich die Meinung der Tierschützer, dass in den vorgeschlagenen Orten Katzenansammlungen vorliegen, sollen die Anwohner in den betroffenen Kommunen im Vorfeld noch einmal auf die Kastrationsaktion hingewiesen werden.
200.000 Euro zur Verfügung
Anschließend ziehen die Tierschützer aus, um die Tiere einzufangen. Bei einem Tierarzt werden sie dann kastriert und gechippt. Einige Katzen sollen dann durch die Tierheime an Halter weitervermittelt werden. Tiere, die wegen ihrer starken Verwilderung unvermittelbar sind, werden vor Ort wieder frei gelassen.
Laut Umweltminister Jost ist das Saarland das bisher einzige Bundesland, dass die Kastrationspflicht auf Landesebene koordiniert, organisiert und finanziert. Pro Jahr stellt die Landesregierung für diese Aktion 200.000 Euro zur Verfügung. Im restlichen Bundesgebiet sind die Kommunen dafür verantwortlich.