Blick in die Wohnung des verstorbenen Pfarrers Edmund Dillinger, Akten und Beweismittel stapeln sich auf Boden und Möbeln (Foto: SR)

Konsequenzen für zuständigen Staatsanwalt im Fall Dillinger

mit Informationen von Oliver Buchholz   21.07.2023 | 13:00 Uhr

Im Fall der Asservatenvernichtung in der Causa Dillinger haben Staatsanwaltschaft und Polizei erneut Fehler vor dem Justizausschuss des Landtages eingeräumt und Konsequenzen für den zuständigen Staatsanwalt angekündigt. Justizministerin Berg bezeichnete das Vorgehen bei der Aktenvernichtung als "voreilig und falsch"

Am Freitagvormittag hat sich der Justizausschuss im Landtag in einer Sondersitzung damit befasst, dass im Missbrauchsfall Dillinger Akten voreilig vernichtet worden waren. Der Justizausschuss wollte dabei vor allem erfahren, wieso die Staatsanwaltschaft so schnell einer Vernichtung von Unterlagen zugestimmt hat – obwohl unter anderem die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier Einsicht zur weiteren Aufklärung beantragt und der Neffe laut eigener Aussage keiner Vernichtung zugestimmt habe.

Video [aktueller bericht, 21.07.2023, Länge: 2:54 Min.]
Empörung über Eile und Beweismittelverbrennung im Fall Dillinger

Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt

Gegen den Staatsanwalt, der die Vernichtung angeordnet hatte, läuft nun ein Disziplinarverfahren, er wird außerdem auf eigenen Wunsch nicht mehr für Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und Jugendschutz eingesetzt. Darüber hinaus sollen bei der Staatsanwaltschaft Sensibilisierungsschulungen zu Asservatenaufbewahrung und Opferschutz angeboten werden. Außerdem soll der Umgang mit Asservaten neu geregelt werden.

Auf die Frage, warum die Unterlagen so schnell verbrannt wurden, obwohl darin Hinweise für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche gestanden haben könnten, gab es letztlich keine Antwort. Von allen Seiten wurden allerdings Fehler und Voreiligkeit im Umgang eingeräumt.

Justizministerin Berg: Aktenvernichtung "voreilig und falsch"

Vertreter des Landespolizeipräsidiums teilten etwa mit, dass ein Formular, das vor einer anstehenden Vernichtung vom Besitzer des Materials – hier dem Neffen – unterschrieben werden muss, nicht ausgefüllt wurde. Der Rest, darunter unter anderem 43 Jahreskalender mit Terminen, sei dann vernichtet worden. Grund für die Eile könnte auch eine anstehende Bodenreinigung der betreffenden Asservatenkammer gewesen sein.

Als "voreilig und falsch" hat die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) die Vernichtung von Beweismaterial im Fall Dillinger in der Sondersitzung bezeichnet. Sie sei eine große Enttäuschung für Missbrauchsopfer und "ein schwerer Schlag für alle diejenigen, die sich mit großem Engagement für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Vergangenheit einsetzen".

Wann wurden die Beweismittel vernichtet?

Im Missbrauchsfall um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Edmund Dillinger waren zahlreiche Dokumente von den Ermittlungsbehörden nach der Auswertung verbrannt worden.

Scharfe Kritik an der Vernichtung der Akte übten unter anderem die Fraktionen im saarländischen Landtag, das Bistum Trier sowie einer der Sonderermittler, der den Fall für das Bistum aufklären sollte. Ein saarländischer Bürger wirft der Staatsanwaltschaft Rechtsbeugung und illegale Vernichtung von Eigentum vor. Er hat Strafanzeige gestellt.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 21.07.2023 berichtet.


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