Hochschul-Vertreter im Saarland fürchten um ihre Autonomie
Mit einer Überarbeitung des saarländischen Hochschulgesetzes will die Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes verbessern. Doch ein Teil der Reform stößt bei den Betroffenen auf Kritik. Sie sehen ihre Unabhängigkeit bedroht.
Die geplante Novelle des Landes-Hochschulgesetzes hat in der saarländischen Hochschullandschaft einige Aufregung ausgelöst. Besonders die Reform der Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die die Leitplanken für die Entwicklung von Saar-Uni und HTW vorgeben sollen, steht in der Kritik.
Bislang treffen Wissenschaftsministerium und die Hochschulen diese Zielvorgaben gemeinsam. Kommt es zu keiner Einigung, vermittelt der sogenannte Hochschulrat. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass das Wissenschaftsministerium im Falle einer Nicht-Einigung innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der geltenden Vereinbarung die Zielvorgaben einseitig festlegen kann.
Experte sieht Eingriff in Wissenschaftsfreiheit
Für den Jura-Professor und Verfassungsexperten Christoph Gröpl von der Saar-Uni ist das verfassungsrechtlich problematisch: "Staatliche Vorgaben wie Zahlen für Absolventen, Doktoranden oder Drittmittel sind geeignet, die Wissenschaftsfreiheit zu beinträchtigen. Denn dadurch werden die Fakultäten und Professoren angehalten, sich irgendwie zu verhalten."
Das sehen auch Hochschulrat, Gewerkschaften und Studierendenvertretung so. Dem Eingriff in die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit werde Tür und Tor geöffnet, mahnten sie bei einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Landtages.
Ganz so drastisch sieht es die Unispitze nicht. Doch Universitätspräsident Ludger Santen spricht von einem Eingriff in die Hochschulautonomie: "Dass das Land am Ende Vorgaben machen kann, ist schwierig." Man solle besser die Regelung beibehalten, dass der Hochschulrat im Sinne eines Schlichters vermittelnd eingreift.
SPD lehnt Aufschub-Antrag ab
Der saarländische Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker (SPD) bestritt, dass es darum gehe, dem Staat mehr Macht zu geben. Vielmehr sei die Neuregelung nötig, um Land und Hochschulen mehr Planungssicherheit zu gewährleisten: "Es geht darum, dass man rechtzeitig, sollte etwas aus dem Ruder zu laufen drohen, in der Lage ist, sich darum zu kümmern."
Die Landesregierung will das Gesetz in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause am 10. Juli beschließen. Der Antrag der CDU, erst später über das Gesetz abzustimmen, wurde von der SPD abgelehnt.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 26.06.2024 berichtet.