Bergwerk Anlage Nordschacht in Lebach (Foto: dpa/Frank May)

RAG reicht Antrag für Wasserhaltungskonzept ein

Axel Burmeister / Mit Informationen von Karin Mayer   28.04.2016 | 11:48 Uhr

Die RAG will die Pumpen in den ehemaligen saarländischen Bergwerken abstellen. Das muss die Bergbehörde genehmigen. Nun hat die RAG offiziell den Antrag dafür gestellt. Kritik kommt von den Grünen. Sie fordern, den Antrag abzulehnen.

Die Bergbehörde wird jetzt prüfen, ob der Antrag vollständig ist. Die RAG muss zudem eine Umweltverträglichkeitsstudie vorlegen, die noch nicht abgeschlossen ist. Das Unternehmen muss nachweisen, dass der Anstieg des Grubenwassers unter Tage keine negativen Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und Wasserqualität im Saarland hat.

In einem ersten Schritt soll das Grubenwasser in ehemaligen Bergwerken auf 320 Meter unter Meeresniveau ansteigen. Der Grubenwasserspiegel liegt laut RAG dann immer noch 500 bis 700 Meter unter der Tagesoberfläche und damit in großem Abstand zu den Trink- und Grundwasserhorizonten. Dafür würde die RAG zunächst die Pumpen im Bergwerk Reden abstellen. Im Laufe des Verfahrens können Kritiker erneut Einwände vorbringen. Umweltverbände befürchten, dass durch den Grubenwasseranstieg Giftstoffe ins Grundwasser gelangen.

Kritik an Gesamtkonzept

Die Grünen werfen der RAG „Salamitaktik“ vor. Fraktionschef Hubert Ulrich sagte, die Pläne der RAG seien heute schon klar. Man werde das Grubenwasser bis 2035 „bis zum drucklosen Überlauf in die Saar ansteigen lassen“. Dieses Verfahren, wovon bis zu 600.000 Saarländer betroffen sein könnten, sei unverantwortlich. „Wir fordern daher vom zuständigen Oberbergamt, den Antrag der RAG nicht zuzulassen und im Übrigen das stufenweise Genehmigungsverfahren vollständig aufzugeben“, so Ulrich. Stattdessen müsse die Landesregierung das Gesamtkonzept durch unabhängige wissenschaftliche Expertisen überprüfen lassen.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja