Abgelehnter OB-Bewerber scheitert vor dem Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die Beschwerde des Freie-Wähler-Politikers Locurcio im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis zurückgewiesen. Damit wird die Wahl nicht verschoben.

Alleine schon aus formellen Gründen ist der Freie-Wähler-Bewerber Altomaro Locurcio mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes gescheitert. Das Gericht setzte sich gar nicht erst im Detail inhaltlich mit dem Gesuch auseinander, weil Anträge beim Verfassungsgericht durch einen Rechtsanwalt und einen Rechtslehrer einer Universität eingereicht werden müssen.

Locurcio habe die Beschwerde aber selbst eingereicht und die Beiordnung eines Notanwalts verlangt, da er selbst keinen Anwalt gefunden habe, der bereit gewesen sei, seine Verfassungsbeschwerde zu vertreten, teilte das Gericht mit. Aber auch diese Forderung nach einem Notanwalt wies das Gericht zurück.

Locurcio klagt gegen "Altersdiskriminierung"

In seiner Beschwerde hatte Locurcio auf Altersdiskriminierung verwiesen. Nach seiner Lesart hätte er im Falle eines Wahlerfolgs bereits im Juni das Amt des Oberbürgermeisters antreten können, also unmittelbar nach der Wahl. Er wäre zu diesem Zeitpunkt noch 64, was unterhalb der im Saarland gültigen Altersgrenze von 65 liegt.

Allerdings – so steht es auch in der offiziellen Ausschreibung – übernimmt der neue Saarlouiser Oberbürgermeister tatsächlich erst ab 1. Oktober die Amtsgeschäfte, also kurz nach Locurcios 65. Geburtstag. Darauf hatte zuvor auch bereits der Wahlbeschwerdeausschuss hingewiesen.

Locurcio kündigt weitere rechtliche Schritte an

Der Politiker hat gegenüber dem SR bereits angekündigt, nun zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Außerdem will er das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis anfechten.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 07.06.2024 berichtet.

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