Ein Airbus A320 von SmartLynx auf dem Rollfeld (Foto: IMAGO / Ardan Fuessmann)

Flug verspätet: Welche Ansprüche haben Passagiere?

Mit Informationen von Sven Berzellis   17.10.2024 | 21:13 Uhr

Flüge landen mit Verspätung oder sogar an einem anderen Flughafen als eigentlich geplant – was dann? Bei Smartlynx-Flügen von und nach Saarbrücken hat es in der Vergangenheit häufiger solche Probleme gegeben. Laut Verbraucherzentrale können Flugreisende der Airline gegenüber verschiedene Ansprüche geltend machen.

Sommer, Sonne, Strand – in den Herbstferien zieht es viele Saarländerinnen und Saarländer nochmal in wärmere Länder. Doch die Entspannung aus dem Urlaub ist schneller vorbei, als einem lieb ist, wenn auf dem Rückflug nicht alles glatt geht und der Flieger auf dem Heimweg zum Beispiel an einem anderen Flughafen landet.

So ist es zuletzt einigen Smartlynx-Passagieren aus Gran Canaria gegangen. Statt in Saarbrücken-Ensheim landeten sie in Frankfurt-Hahn. „Eine Stunde mussten wir im Flieger warten, weil uns keiner sagen konnte, wie es weitergeht“, schildert ein Passagier seine Erfahrung. Mit viel Verspätung sei er schließlich mit einem Bus, den die Airline organisiert hat, am eigentlichen Ziel Saarbrücken angekommen.

Video [aktueller bericht, 17.10.2024, Länge: 3:29 Min.]
Wie können Verbraucher bei verspäteten Flügen reagieren?

Welche Ansprüche haben Flugreisende?

Das Fluggastrecht besagt, dass sich die Fluggesellschaft um ihre Passagiere kümmern muss, sie ist also dafür verantwortlich, dass alle Reisenden auch an ihrem Zielort ankommen, erklärt Désirée Fuchs, sie ist Juristin bei der Verbraucherzentrale Saarland. Die Fluggesellschaft könne also zum Beispiel ein Taxi oder ein Shuttle stellen oder abhängig davon, wann das Flugzeug gelandet ist, auch eine Hotelübernachtung.

Welchen Anspruch man hat, lässt sich mittlerweile auch online oder per App ermitteln, zum Beispiel über die „Flugärger-App“ der Verbraucherzentrale, sagt Fuchs. Bei Verspätungen seien demnach auch Ausgleichszahlungen möglich, bei drei Stunden könne das pro Person eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro sein.

Verbraucherzentrale rät: Im Zweifel zum Rechtsanwalt

Immer wieder beobachte die Verbraucherzentrale aber, dass Airlines wie Smartlynx solche Ausgleichszahlungen nicht zahlen. „Da hatten wir jetzt in letzter Zeit keinen Erfolg. Das heißt, Smartlynx hat sich nicht bei uns gemeldet", sagt Fuchs.

Smartlynx sei dabei nicht die einzige betroffene Airline. Grundsätzlich rät sie in solchen Fällen, wenn Fluggesellschaften gegen das Europäische Flugrecht verstoßen, zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin zu gehen.

Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht im SR Fernsehen am 17.10.2024 berichtet.


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