Joshua Pawlak (Foto: SPD Rehlingen-Siersburg)

Ermittlungen gegen Rehlinger Bürgermeister Pawlak eingestellt

Thomas Gerber   28.04.2025 | 17:00 Uhr

Der Verdacht des Subventionsbetruges gegen den Rehlinger Bürgermeister Pawlak bei der Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses von Eimersdorf hat sich nicht erhärtet. Gleiches gilt auch für einen Mitarbeiter der Gemeinde. Die Verfahren sind eingestellt.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister von Rehlingen-Siersburg Joshua Pawlak ist mangels Tatnachweis eingestellt worden. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft dem SR. Demnach habe sich gegen den SPD-Politiker kein hinreichender Tatverdacht des Subventionsbetruges ergeben. Gleiches gelte für einen Mitarbeiter der Gemeinde, gegen den ebenfalls ermittelt worden war.

Zwei weitere Verfahren beendet – keine näheren Angaben

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, sind auch die Verfahren gegen zwei weitere Beschuldigte – darunter auch die zuständige ehemalige Sachbearbeiterin des Bauamts – abgeschlossen. Das Ergebnis dieser Verfahren wollte die Staatsanwaltschaft aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zunächst nicht mitteilen.

Hintergrund der Ermittlungen waren Unregelmäßigkeiten bei der Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses von Eimersdorf. Diese war vom Land und der EU mit rund 375.000 Euro bezuschusst worden. Die zuständige Sachbearbeiterin hatte dem Umweltministerium einen Schlussnachweis vorgelegt, obwohl die Arbeiten noch gar nicht abgeschlossen waren.

Sachbearbeiterin entlassen

Dies war bei einer Vor-Ort-Kontrolle aufgefallen, das Ministerium hatte daraufhin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Pawlak hatte die Betrugsvorwürfe von Anfang an bestritten. Er habe den Schlussnachweis lediglich von Amts wegen unterzeichnet und habe sich dabei auf die Angaben der Sachbearbeiterin verlassen. Die Sachbearbeiterin war kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe entlassen worden.

Ob und in welcher Höhe die Gemeinde die erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen muss, steht noch nicht fest. Aus dem Umweltministerium hieß es, dass zunächst der endgültige Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens abgewartet werden müsse.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 28.04.2025 berichtet.


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