Wo bleibt der neue Landesentwicklungsplan?
Wo darf im Saarland was gebaut werden? Das regelt der Landesentwicklungsplan, der noch von 2006 stammt. Für eine Neufassung ist nach wie vor keine Einigung in Sicht.
2006 war der aktuell gültige Landesentwicklungsplan für das Saarland verabschiedet worden. Ein neuer lässt weiter auf sich warten.
Mit einem 2023 vorgelegten Entwurf waren weder Regierung noch Opposition zufrieden, auch aus den Kommunen kam viel Kritik. Vor den Kommunalwahlen zieht sich die Debatte weiter in die Länge.
Ziel: Flächenfraß verhindern
Das Ringen um eine Neufassung aber erinnert an eine unendliche Geschichte. Schon seit 2016 wird daran gearbeitet. Zum Ende der letzten Legislaturperiode gab es zwar einen Entwurf für einen neuen LEP. Mit dem waren aber weder die Landesregierung noch die Opposition zufrieden.
Vergangenen Sommer hat die damals neue SPD-Regierung dann einen weiteren Entwurf vorgelegt. Weniger freistehende Einfamilienhäuser, mehr Gebäude mit vielen kleineren Wohneinheiten – der neue Landesentwicklungsplan soll Flächenfraß verhindern.
Uhlenbruch: Einfamilienhäuser im ländlichen Raum wichtig
Doch auch an ihm gibt es Kritik, vor allem aus den Kommunen. Viele Bürgermeister fürchten, dass es damit immer schwieriger wird, neue Bauplätze auszuweisen.
„Konkret ist das so, dass man im Endeffekt in vielen Bereichen weitere bürokratische Hürden aufbaut, was im Endeffekt den Kommunen das Leben schwer macht, wenn es um die Bauplatzbeschaffung geht, gerade für Einfamilienhäuser“, sagte Perls Bürgermeister Ralph Uhlenbruch (CDU) dem SR.
Das sei aber gerade für Einfamilienhäuser in einer ländlichen Region doch sehr wichtig. „Wir haben viele Familien, die nicht nur in Wohnungseigentum, also in den klassischen Eigentumswohnungen, leben wollen, sondern auch, wie das bisher war, in den Einfamilienhäusern.“
Landesregierung will nicht verbieten
Das Innenministerium ist seit Monaten dabei, die mehr als 350 Stellungnahmen der Gemeinden abzuarbeiten. Die Sorge, dass es kaum noch Neubaugebiete geben werde, sei übertrieben, erklärte Innenminister Reinhold Jost (SPD).
„Die Diskussion ist manchmal schon ein bisschen absurd geführt worden“, sagte er im SR-Interview. „Diese Landesregierung hat nicht die Absicht, Einfamilienhäuser zu verbieten. Sondern wir nehmen einfach zur Kenntnis dass, wie das oft in den 70er, 80er, 90er Jahren der Standard war, das freistehende Einfamilienhaus auf zehn Ar Grundstück, in der Zukunft wohl nicht mehr der Fall sein wird. Was nicht heißt, dass es das nicht mehr gibt.“
Es müsse künftig allerdings besser begründet werden, so Jost weiter, auch dann, wenn Baugebiete erschlossen werden sollen, obwohl innerorts noch Grundstücke frei sind. Eine dieser Begründungen könnte sein, dass Eigentümer nicht verkaufen wollen.
Jost: Kommunen entscheiden „immer noch schön selbst“
Der Landesentwicklungsplan gebe nur einen Rahmen vor, sagte der Innenminister. „Die kommunale Selbstverwaltung ist immer noch diejenige, die auf ihrer Stadt- oder Gemeindeebene entscheidet, wo was in welcher Ausprägung an Baugebieten zum Tragen kommt. Das entscheidet kein Innen- oder Bauminister oder eine Landesregierung. Das machen die immer noch schön selbst in ihrer Stadt oder Gemeinde.“
Nach den Kommunalwahlen am 9. Juni soll es nochmal einen Dialog zwischen Land und Kommunen geben. Im zweiten Halbjahr soll der überarbeitete Entwurf dann vorgelegt werden. Dann werden die Kommunen wieder angehört. Die unendliche Geschichte geht damit in die nächste Runde.
Über dieses und weitere Themen rund um die Kommunalwahlen berichtet auch das Magazin "SAAR3".