Bundesrat gibt grünes Licht für Cannabis-Legalisierung
Der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz trotz weiterhin großer Kritik passieren. Das Saarland hatte sich zuletzt noch gegen die Pläne ausgesprochen.
Zum 1. April wird der Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt. Trotz vieler Kritikpunkte gab es am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen. Um ein Scheitern abzuwenden, hatte die Bundesregierung zuletzt noch zugesichert, einige Regelungen nachträglich zu ändern.
Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat.
Was künftig erlaubt ist
Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.
Erlaubt werden mit dem Gesetz auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied.
Saarland weiter gegen Teil-Legalisierung
Das Saarland hatte sich gegen das Gesetz ausgesprochen und unter anderem strengere Regeln für unter 25-Jährige und mehr Prävention für Jugendliche gefordert, aber auch, dass der Bund die Kosten des Vollzugsaufwands tragen soll, den die Polizei in den Ländern durch das neue Gesetz habe. Entsprechend stimmte das Saarland am Freitag auch als eines von vier Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg) dafür, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Alle anderen Bundesländer bis auf Sachsen enthielten sich bei der Frage jedoch. Somit konnte das Gesetz den Bundesrat passieren.
Kritik auch von Polizeigewerkschaften
Die saarländische Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte zuvor einen Brief an Ministerpräsidentin Anke Rehlinger geschrieben (SPD) und sie dazu aufgefordert, gegen das Gesetz zu stimmen.
Nach der Abstimmung teilte die GdP Saarland mit, man sei "ernüchtert", so der Landesvorsitzende Andreas Rinnert. Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter im Saarland stünden angesichts fehlender Übergangsfristen und Vorbereitungszeiten nun vor großen Herausforderungen. Die Umsetzung zum 1. April sei "ruckartig" und es gebe noch viele "offene Fragen".
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigte sich enttäuscht über die Entscheidungt. Gerade auf die saarländische Polizei kommt eine Mammutaufgabe zu, die mit dem aktuellen Personal nicht zu stemmen sein wird, so die Gewerkschaft. „Gleichzeitig fehlt ein vernünftiges Konzept zur Prävention“, so der Landesvorsitzende Markus Sehn. Nun sei die Landesregierung am Zug und müsse dafür sorgen, dass die Auswirkungen des Cannabisgesetzes die Funktionsfähigkeit der saarländischen Polizei nicht gefährde.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten am 22.03.2024 berichtet.