Beamte im Saarland können auf mehr Geld hoffen
Nach dem Bund will auch das Saarland die Besoldung seiner Beamten anpassen. Hintergrund sind Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Die Besoldung muss einen Mindestabstand zur Grundsicherung einhalten.
Die Landesregierung berät derzeit über ein Gesetz zur höheren Besoldung von Landesbeamten. Ein entsprechender Entwurf sei bereits auf Fachebene entworfen und befinde sich derzeit in der Abstimmung, teilte das saarländische Innenministerium dem SR auf Anfrage mit.
Mit diesem Entwurf sollen die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Bezahlung von Beamten umgesetzt werden. Dabei gilt grundsätzlich, dass zwischen Netto-Besoldung und Grundsicherungsniveau mindestens 15 Prozent Abstand liegen sollen.
Gestiegene Kosten wirken sich auf Mindestbesoldung aus
Durch die Einführung des Bürgergeldes, höhere Ausgaben für Kinder von Grundsicherungsempfängern und gestiegene Energiekosten seien mehrere Faktoren gegeben, die sich auf die Mindestbesoldung auswirken, heißt es weiter vom Ministerium. "Dabei muss eine Lösung gefunden werden, die die Besoldungsanpassung für das Land tragbar macht."
Details zu den geplanten Regelungen wollte das Ministerium mit Verweis auf die interne Abstimmung noch nicht mitteilen. Es ist daher unklar, welche Lohngruppen profitieren könnten und um welche Summen es geht. Der Entwurf soll aber bald in die externe Anhörung und anschließend auch in den Landtag gehen.
Für Bundesbeamte hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, über den zuletzt mehrere Medien berichtet hatten. So sollen zum Beispiel die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A4, A6 und A7 angehoben werden, zudem soll es höhere Familienzuschläge geben.
Saarland übernimmt Tarifabschluss
Im vergangenen Jahr hatte das Saarland den im Dezember ausgehandelten Tarifabschluss der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst übernommen. Dieser betrifft rund 30.000 Beamtinnen und Beamte, aber auch Versorgungsempfänger im Saarland.
So wurde ihnen etwa ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3000 Euro zugesichert. Zudem sollen ab dem 1. November dieses Jahres die Einkommen um einen Sockelbetrag von 200 Euro steigen. Ab dem 1. Februar 2025 erhöhen sich die Tabellenentgelte linear um 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro.
Das entspricht einer Erhöhung in der Tabelle zwischen acht und 16 Prozent.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 23.10.2024 berichtet.