Flugplatz in Bexbach darf wieder genutzt werden
Acht Jahre lang musste der Verein nach Zweibrücken ausweichen und durfte seine Bahnen höchstens eingeschränkt nutzen. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Vereins entschieden.
Der Flugplatz in Bexbach darf wieder uneingeschränkt genutzt werden. Der Aeroclub teilte mit, der Bundesgerichtshof habe die Beschwerde eines Landwirts gegen das Berufungsurteil abgewiesen. Der BGH bestätigte auf Anfrage des SR, dass eine Revision abgelehnt wurde.
Beide Streitigkeiten gewonnen
Der Eigentümer eines drei Meter breiten Streifens des Platzes hatte gegen die Nutzung geklagt. Das Oberlandesgericht gab dem Verein Recht. Bereits 2021 hatte der Verein einen Rechtsstreit gegen eine andere Flächeneigentümerin gewonnen.
Die ehemalige Geschäftsführerin des Vereins hatte ein Stück der Landebahn gekauft und dem Aeroclub schließlich die Pacht gekündigt. 2021 beendete das Oberlandesgericht in Saarbrücken auch diesen Streit zugunsten des Clubs.
Sommerfest bereits in Bexbach gefeiert
Der Aeroclub erklärte, beide müssten ihre Grundstücke dem 1960 gegründeten Flugplatz weiter zur Verfügung stellen.
Im letzten Jahr konnte der Verein sein Flugplatzfest zum ersten Mal seit 2016 wieder in Bexbach feiern.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten am 03.01.2025 im Radio berichtet.