Schmerzensgeld-Urteil gegen Ackermann rechtskräftig
Das Urteil gegen den Trierer Bischof Ackermann wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten einer Mitarbeiterin des Bistums ist rechtskräftig. Ackermann war zu 20.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.
Im März 2022 hatte der Trierer Bischof Stephan Ackermann bei einer Videokonferenz mit 35 bis 40 Mitarbeitern des Bistums den wahren Namen einer Frau genannt, die zuvor öffentlich nur unter dem Pseudonym Karin Weißenfels in Erscheinung getreten war.
Durch Namensnennung retraumatisiert
Die Frau war Ende der 80er Jahre als Gemeindeangestellte jahrelang sexuellen Übergriffen eines Pfarrers ausgesetzt. Als sie schwanger wurde, drängten Geistliche sie zur Abtreibung.
Die Frau verklagte Ackermann daraufhin und bekam vor zwei Monaten 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, wie das Arbeitsgericht Trier am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Das Gericht hatte in dem Urteil „eine erhebliche Berührung der persönlichen Belange“ der Frau gesehen. Die Frau selbst hatte im Verfahren angegeben, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch den Bischof retraumatisiert worden.
Gütliche Einigung war gescheitert
Ackermann hatte sich bereits bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Eine gütliche Einigung im Vorfeld des Verfahrens war gescheitert.
Das Bistum Trier hatte bereits direkt nach der Entscheidung mitgeteilt, der Bischof und das Bistum akzeptierten das Urteil.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 10.11.2023 berichtet.