02.12.2020 – An mehreren Stellen in der Fußgängerzone haben Menschen zum Gedenken an die Opfer Kerzen aufgestellt. Am Vortag war ein 51-jähriger Mann mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte dabei fünf Menschen getötet. (Foto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze)

Urteil gegen Trierer Amokfahrer ist rechtskräftig

  04.02.2025 | 15:50 Uhr

Die juristische Aufarbeitung der Amokfahrt von Trier im Jahr 2020 ist abgeschlossen. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte, wurde die erneute Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Amokfahrer von Trier war im vergangenen Jahr in einem neu aufgerollten Prozess wegen sechsfachen Mordes sowie mehrfach versuchten Mordes und mehrfach versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden

Die Verteidigung des Angeklagten legte auch gegen dieses zweite Urteil Revision ein.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten jedoch verworfen wie der BGH jetzt mitteilte. Die Überprüfung des Urteils hat laut Gericht keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Lebenslange Freiheitsstrafe für Amokfahrer

Das Landgericht Trier hatte den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die Strafkammer hatte zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.

Fünf Tote durch Amokfahrtt

Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 04.02.2025 berichtet.


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