Dubiose Whatsapp-Gruppe an Schulen

Polizei ermittelt wegen Kinderpornografie in Saarbrücker Whatsapp-Gruppe

Sandra Schick   28.09.2023 | 06:37 Uhr

An Schulen kursieren immer wieder Chat-Gruppen mit problematischen Inhalten: Gewaltvideos, rechtsextreme Bilder bis hin zu Kinderpornografie. Auch aktuell wird vor einer solchen Gruppe gewarnt, die sich unter Saarbrücker Schülern verbreitet hat. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Was sollten betroffene Eltern tun?

Im Saarland macht derzeit eine Messenger-Nachricht die Runde, in der vor einer Whatsapp-Gruppe mit dem Titel "Saarbrücken auf die 1" gewarnt wird. In der Gruppe sollen den Angaben zufolge pornografische und kinderpornografische Inhalte verbreitet werden. Auch rechtsextreme Bilder wie Hakenkreuze und gewaltverherrlichende Videos würden dort verschickt.

Video [aktueller bericht, 28.09.2023, Länge: 2:15 Min.]
Polizei ermittelt wegen Kinderpornografie in Saarbrücker Whatsapp-Gruppe

Zu dieser Gruppe seien viele Kinder und Jugendliche hinzugefügt worden, die Schulen in Saarbrücken besuchen, heißt es in der Warnung. Mehrere Gemeinschaftsschulen und Gymnasien seien betroffen.

Polizei ermittelt zu Whatsapp-Gruppe

Die saarländische Polizei bestätigte dem SR auf Anfrage, dass seit Dienstag mehrere Strafanzeigen in Bezug auf diese Whatsapp-Gruppe eingegangen sind. Man habe Ermittlungen eingeleitet, um den Urheber dieser Gruppe ausfindig zu machen. Außerdem habe man Kontakt zum Plattformbetreiber Meta aufgenommen, um auf eine unverzügliche Schließung der Gruppe hinzuwirken.

Straftaten durch Kinderpornografie nehmen zu

Das Problem an sich ist nicht neu. Chat-Gruppen mit problematischen Inhalten kursieren immer wieder an den Schulen. Für Kinder und Jugendliche gehört der Umgang mit Messengern wie Whatsapp heute zum Alltag. Seit Jahren nehmen auch die Straftaten in dem Bereich zu.

Auch bei der "Nummer gegen Kummer", die vom Ortsverband Saarbrücken des saarländischen Kinderschutzbundes organisiert wird, gibt es immer mehr Anrufer, die sich zu dem Thema beraten lassen, berichtet die Vorsitzende Gerda Scheel. Sowohl am Elterntelefon als auch am Kinder- und Jugendtelefon hätten diese Themen stark zugenommen.

Kinder machen sich schnell strafbar

Was viele Eltern aber nicht wissen: Ihre Kinder können sich schnell selbst strafbar machen – auch wenn sie selbst nicht diejenigen sind, die problematische Bilder oder Videos verschicken.

Allein dadurch, dass Nutzer beispielsweise einer Whatsapp-Gruppe beigetreten sind, werden dort empfangene Bilder und Videos auf dem Gerät abgespeichert. So kann jeder, auch unbeabsichtigt, in den Besitz strafrelevanter Inhalte kommen. Wird also beispielsweise in der Gruppe von einem Mitglied ein kinderpornografisches Bild gepostet, können sich alle Mitglieder der Gruppe ebenfalls strafbar machen.

Unter anderem davor warnt seit kurzem das Bundeskriminalamt mit seiner Aktion "#dontsendit". Dort heißt es unter anderem:

Nach § 184b StGB macht sich strafbar, wer beispielsweise Nacktbilder oder -videos herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert.

Im Jahr 2021 wurde in Deutschland zudem der Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft. Das bedeutet laut Bundeskriminalamt (BKA), dass die Straftat mit mindestens einem, maximal jedoch zehn Jahren Freiheitsstrafe verbunden ist. Eine Verfahrenseinstellung durch die Justiz sei zudem kaum noch möglich. 

Ratschläge für Eltern

Doch was tun, wenn das eigene Kind eine solche Gruppe auf dem Handy hat? Wie verhält man sich richtig?

Das BKA und die Polizei geben folgende Ratschläge:

  • Wenn man unaufgefordert solche Inhalte über Gruppen oder persönliche Chats gesendet bekommt, sollte man dem ausdrücklich widersprechen, indem man dem Absender mitteilt, dass er sich mit seiner Handlung strafbar macht.

  • Man sollte keine Screenshots der Chatverläufe und Inhalte anfertigen, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

  • Nach Erhalt sollten kinderpornografische Inhalte unverzüglich gelöscht werden, um nicht Gefahr zu laufen, sich selbst gem. §184b StGB strafbar zu machen.

  • Der Sachverhalt sollte umgehend bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Eine Dokumentation und Sicherung der Datei sollte aber im Einzelfall zuerst mit der zuständigen Polizei abgesprochen werden.

  • Betroffene sollten zudem die Meldefunktion des Plattformanbieters nutzen, um eine schnellstmögliche Löschung der Inhalte von der Plattform zu erreichen.

Nacktbilder zu verschicken ist kein Schulhofspaß

Auch das Bundesinnenministerium warnt Jugendliche vor dem Versenden eigener oder fremder Nacktaufnahmen. "Das Versenden von Nacktaufnahmen ist keineswegs ein Schulhofspaß, sondern kann schlimme Folgen haben", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). 

Ihren Angaben zufolge steigen seit Jahren die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst.

Nach Angaben des Bundeskriminalamts spielt hier auch das Phänomen der sogenannten „Selbstfilmer“ eine beachtliche Rolle. Das sind Kinder und Jugendliche, die selbst Nacktaufnahmen anfertigen und versenden. Hier waren laut Kriminalstatistik des Jahres 2022 rund 41 Prozent der Tatverdächtigen unter 18 Jahre alt.


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