Verfahren gegen Saar-Schiedsrichter wegen Beleidigung eingestellt
Die Verfahren vor dem Sportgericht gegen zwei Schiedsrichter, denen unsportliches Verhalten vorgeworfen wird, laufen nicht weiter. Die Funktionsverbote bleiben aber weiter bestehen. Eine Schiedsrichterin hatte Anzeige wegen Beleidigung erstattet.
Dass es sich um unsportliches Verhalten der beiden Schiedsrichter handelt, stellt die Spruchkammer des Sportgerichtes klar heraus. Die sexuell herabwürdigenden Whatsapp-Nachrichten gegen die Schiedsrichterin wurden allerdings erst mehr als drei Monate nach ihrer Veröffentlichung gemeldet.
In solchen Fällen könne die Spruchkammer, laut Rechtsordnung des Saarländischen Fußballverbandes, nur noch eine Geldstrafe von maximal 25 Euro verhängen. Offenbar fürchtet der Verband, dass diese Strafe der Tat unangemessen wäre und in der Öffentlichkeit einen verharmlosenden Eindruck sexueller Beleidigung erwirke. Also wurden die Verfahren ganz eingestellt.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Nun wartet der Verband auf die Ergebnisse der Ermittlungsverfahren, die von der Staatsanwaltschaft geführt werden. Die Spruchkammer behält sich vor, nach Abschluss der Ermittlungen den Ausschluss der beiden Schiedsrichter aus dem Verband zu beantragen.
Von ihren Schiedsrichtertätigkeiten sind beide schon seit einigen Wochen suspendiert. Einer der beiden Schiedsrichter legte seine Ämter freiwillig nieder. Diese einstweilige Verfügung soll bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bestehen bleiben.
Über dieses Thema haben die SR info-Nachrichten auch im Radio am 11.03.2024 berichtet.