Verstoß gegen Russland-Embargo: Knapp sieben Jahre Haft für Saar-Unternehmer

Verstoß gegen Russland-Embargo: Knapp sieben Jahre Haft für Saar-Unternehmer

mit Informationen von Thomas Gerber   17.07.2024 | 18:00 Uhr

Wegen der illegalen Lieferung von Bauteilen für Drohnen an Russland hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen früheren Geschäftsmann aus dem Saarland zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Bauteile sollen für militärische Drohnen genutzt worden sein.

Im Prozess gegen einen früheren Unternehmer aus dem Saarland, der gegen das Russland-Embargo verstoßen haben soll, ist das Urteil vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gefallen. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der 59-jährige Angeklagte zwischen 2020 und März 2023 in 54 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland geliefert hat. Dafür verurteilte es ihn zu einer Freihheitstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

15 Jahre lang hatte der Angeklagte neben seinem eigentlichen Beruf als Busfahrer einen Handel mit Elektronikbauteilen betrieben. Trotz EU-Embargos exportierte er über seine Firma Industrial Components ICW mit Sitz in Heusweiler in großem Stil Transistoren und anderes an Firmen in Russland, die wiederum geschäftlich und personell mit der dortigen Rüstungsindustrie verflochten waren.

Angeklagter laut Gericht mit erheblicher krimineller Energie

Laut Urteil wurden Teile aus Heusweiler unter anderem in der russischen Orlan-10-Drohne verbaut, die im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zum Einsatz kommt. Das OLG bescheinigte dem Ex-Busfahrer eine erhebliche kriminelle Energie. Nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine sei er nämlich dazu übergangen, seine Geschäfte über Scheinfirmen unter anderem in Hongkong und der Türkei zu verschleiern.

Insgesamt wurde W. wegen 54 illegaler Exporte verurteilt. Der dabei erzielte Gewinn von knapp 900.000 Euro wird eingezogen. Der 59-Jährige, der ein Teilgeständnis abgelegt hatte und früher kommunalpolitisch für die Linken aktiv war, sitzt seit gut einem Jahr in U-Haft. Das Gericht ordnete Haftfortdauer an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Lebensgefährtin des 59 Jahre alten Deutsch-Russen, die ihn bei den verbotenen Exportgeschäften von Elektronikbauteilen unterstützt hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe von knapp zwei Jahren davon.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 17.07.2024 berichtet.


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