Gericht verhängt lebenslange Haftstrafen im Cousinenmord-Prozess
Im Prozess um den sogenannten Cousinenmord an einer Frau aus Heusweiler sind die beiden Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 66-jährige Cousine und ihr Sohn das Opfer aus Habgier getötet haben.
Im Herbst vergangenen Jahres war eine 74-jährige Frau aus Heusweiler wochenlang vermisst worden. Durch Zufall waren Ermittler dann auf die Spur der 66-jährigen Cousine der Vermissten und ihres 45-jährigen Sohn gekommen: Bei einer Verkehrskontrolle hatten sie das Sparbuch und Wertgegenstände des Opfers sicherstellen können.
Anschließend suchten Ermittler das Wohnhaus der 66-Jährigen im Département Moselle auf. Dort entdeckten die Polizeibeamten die Leiche der vermissten Frau.
Gericht verhängt zwei mal lebenslänglich
Vor dem Saarbrücker Landgericht sind nun die Urteile gesprochen worden: Die 66-Jährige und ihr Sohn wurden beide zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen aus Habgier die 74-Jährige getötet haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden an das Vermögen des Opfers gelangen wollten.
Leiche in Kiste gepackt
Das Gericht folgt damit der Forderung der Staatsanwältin. Die Verteidigung hingegen hatte teilweise Freispruch gefordert.
Der Sohn hatte im Laufe des Prozesses gestanden, die 74-Jährige erstochen zu haben. Seine Mutter hatte aber stets ihre Unschuld beteuert. Ihr Verteidiger hatte entsprechend Freispruch beantragt. Doch ihre Version, dass sie von dem Mord nichts mitbekommen habe, da sie gerade nach ihrer entlaufenen Katze im Garten gesucht habe, nannte das Gericht "haarsträubend".
Nach einem gemeinsamen Urlaub im Schwarzwald hätten beide ihre Verwandte in ihr damaliges Mietshaus ins lothringische Hargarten-Les-Mines gelockt und getötet. Die Leiche hätten sie ebenfalls gemeinsam in eine Kiste gepackt; mit Katzenstreu und abgeklebten Türen wollten sie verhindern, dass sich Leichengeruch breit machte.
Mutter war in Mordplan eingebunden
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es kein Totschlag war, keine Tat im Affekt wie von der Verteidigung behauptet - sondern Mord aus Habgier. Ausgeführt zwar von dem 45-jährigen Sohn, der rund ein Dutzend Mal auf das Opfer eingestochen habe. Seine Mutter aber sei in den Tatplan mit eingebunden gewesen. Sie sei Mittäterin und deshalb ebenfalls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen.
Die Verteidigung wird voraussichtlich in Revision gehen.
Rückblick: Die Plädoyers
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 29.08.2023 berichtet.