Nach Messerangriff: Täter zu Haftstrafe mit Sicherheitsverwahrung verurteilt

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 26-jährigen Syrer wegen versuchten Totschlags zu einer langen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Er hatte im März dieses Jahres einen Landsmann im Saarbrücker Bürgerpark mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt.

Elf Jahre Haft wegen versuchten Totschlags mit anschließender Sicherheitsverwahrung - so lautet das Urteil des Saarbrücker Landgerichts gegen den 26 Jahre alten Syrer, der im Frühjahr einen Landsmann im Saarbrücker Bürgerpark mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Tod seines Opfers in Kauf genommen hatte. Die Haftstrafe fiel wegen der lebensbedrohlichen Verletzungen des Opfers so hoch aus. Der Mann hatte den Angriff nur knapp überlebt.

Gericht: Mordmerkmal nicht voll erfüllt

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Haftstrafe wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung der Nebenklage schloss sich der Forderung an. Das Gericht aber sah das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht vollends erfüllt an.

Laut Gericht ist die Tat in einer "dynamischen Situation" entstanden. Das Gericht begründete die anschließende Sicherheitsverwahrung unter anderem damit, dass der 26-Jährige einen Hang zur Begehung gefährlicher Straftaten hat.

Gutachterin: Täter ist eine Gefahr für die Allgemeinheit

Ein psychiatrische Gutachterin war zu dem Ergebnis gekommen, dass der 26-Jährige für die Allgemeinheit gefährlich ist und hatte Sicherheitsverwahrung empfohlen. Er sei emotionslos und verfüge über eine hohe Gewaltbereitschaft. Zudem sei der 26-Jährige hochgradig rückfallgefährdet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung schließt eine Revision nicht aus.

Über dieses Thema berichten auch die SR info Nachrichten im Radio am 10.09.2024.

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