Anhänger-Klau: 34-Jähriger zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht hat einen 34-Jährigen wegen des Diebstahls eines Lkw-Anhängers bei einer Völklinger Spedition zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mann wurde des gewerbsmäßigen Betruges schuldig gesprochen.
Im Prozess um gestohlene Lkw-Anhänger hat der Angeklagte im Rahmen eines Deals ein Geständnis abgelegt. Demnach hatte er den Lkw-Auflieger, der mit Gartengeräten im Wert von rund 60.000 Euro beladen war, Anfang 2023 unter Vorlage falscher Transportpapiere von dem Firmengelände entwendet.
Dies war erst aufgefallen, nachdem weitere Anhänger gestohlen worden waren und Beute aus dem ersten Diebstahl bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden konnte.
Frühere Verurteilung führt zu längerer Haftstrafe
Der 34-Jährige wäre für den Anhänger-Klau allein noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Doch in Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung wegen Urkundenfälschung verhängte das Gericht eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Der Verteidiger des Angeklagten wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die Diebeszüge den Tätern leicht gemacht worden seien. Die Ware habe quasi auf der Straße gestanden.
Sieben weitere Personen bereits verurteilt
Die insgesamt achtköpfige Bande hatte 2023/24 vier mit wertvollen Gartengeräten beladene Auflieger mit Zugmaschinen vom Gelände der Spedition gefahren. Dabei legten sie jeweils gefälsche Transportpapiere vor.
In einem ersten Prozess vor dem Landgericht waren sechs Männer und eine Frau wegen gewerbsmäßigen Betruges beziehungsweise Beihilfe bereits im vergangenen September teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der jetzt angeklagte Bulgare hatte sich zunächst offenbar abgesetzt und konnte schließlich in Rumänien festgenommen werden. Er wurde ausgeliefert und sitzt seit November in Saarbrücken in Untersuchungshaft. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.