61-Jähriger wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt

61-Jähriger wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt

Thomas Gerber   29.05.2024 | 11:54 Uhr

Im Prozess zum Sexualmord von Sinnerthal hat das Landgericht den Angeklagten am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der 61-Jährige soll in der Forensik untergebracht werden.

Sein halbes Leben lang hat der 61-Jährige Thomas F. bereits in Haft verbracht, hatte immer wieder Frauen vergewaltigt und gewürgt. Das Urteil am Mittwoch nahm er starr und regungslos auf.

Das Gericht sah ihn der Taten überführt. Sechs Fälle von sexueller Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung - begangen wenige Monate vor dem grausamen Mord an der 69-Jährigen Rentnerin im September vergangenen Jahres nahe der Kläranlage Sinnerthal. Seinem letzten Opfer sei er zufällig begegnet.

Video [aktueller bericht, 29.05.2024, Länge: 2:38 Min.]
Mörder von Sinnerthal zu 15-jähriger Haftstrafe verurteilt

Kommt Thomas F. letztlich frei?

Er habe sie irgendwie zum Anhalten mit ihrem E-Bike gebracht und dann nahe des Sinnerbachs vergewaltigt und erwürgt. Die Spurenlage sei eindeutig. DNA von Thomas F. war in der Vagina des Opfers nachweisbar, ein Treffer in der Sexualstraftäterdatei des BKA führte auf die Spur des Angeklagten.

Zwar bekam F. heute "nur" 15 Jahre Gesamtstrafe, davon 14,5 Jahre für den Mord. Aber das bedeutet nicht, dass er die Chance hat, jemals wieder freizukommen. Denn die Sicherungsverwahrung aus seiner letzten Verurteilung würde vermutlich wieder aufleben. Das Gericht hat zudem die Unterbringung in der Forensik angeordnet.

Das Gericht sprach Thomas F. zwar des Mordes schuldig, verhängte aber aufgrund verminderter Schuldfähigkeit nicht lebenslänglich, sondern die zeitlich befristete Freiheitsstrafe.

61-Jähriger wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 29.05.2024, Länge: 03:10 Min.]
61-Jähriger wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt

Thomas F. will Urteil nicht annehmen

Für die Angehörigen war das Urteil nur schwer nachvollziehbar, da es nicht lebenslänglich lautete. Der Anwalt der Kinder des Opfers empfahl seinen Mandanten, die psychiatrischen Gutachter von damals zu verklagen - sie hätten Thomas F. 2020 in einer Art Feldversuch aus der Sicherungsverwahrung entlassen und wieder auf die Menschheit losgelassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Als der vorsitzende Richter den Angeklagten fragte, ob er es denn annehme, war die Stimme von Thomas F. erstmals im Gerichtssaal zu hören. Er sagte "Nein".

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 29.05.2024 berichtet.


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