Eine Tagung des SR-Rundfunkrates. (Foto: SR)

Bewerbungsphase für neuen SR-Rundfunkrat läuft

  06.12.2023 | 19:19 Uhr

Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks wird 2024 neu zusammengesetzt. Organisationen und Verbände, die mitarbeiten wollen, können sich bis Ende Dezember dafür bewerben.

Der Saarländische Rundfunk ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und hat einen gesetzlich verankerten Auftrag: Er muss Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes und ausgewogenes Programm in den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung bieten.

Video [aktueller bericht 06.12.2023, Länge: 2:30 Min.]
SR-Rundfunkrat wird neu zusammengesetzt

Mediengesetz regelt Zusammensetzung neu

Der Rundfunkrat überwacht als wichtigstes Kontrollgremium, ob der SR seinem Auftrag gerecht wird. Zurzeit besteht er aus 38 Mitgliedern aus Politik und Gesellschaft. Sie repräsentieren die Interessen der Allgemeinheit im Sendegebiet und sollen viele verschiedene Positionen widerspiegeln, etwa die von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Ärzten, Lehrern oder Kirchen.

Im Sommer 2024 setzt er sich neu zusammen, basierend auf dem seit Oktober geltenden neuen Mediengesetz, das einige Änderungen mit sich bringt. „Es sind verschiedene Punkte zusammengefasst, zum Beispiel der Bereich Familie“, erklärt die Rundfunkrats-Vorsitzende Gisela Rink. „Hier können sich Verbände bewerben, die mit Familienfragen beschäftigt sind und die sich um die Interessen von Familien kümmern.“

Möglichst viele gesellschaftliche Gruppen

Daneben gibt es zum Beispiel auch die neuen Bereiche Kultur und Digitalwirtschaft. Organisationen und Verbände, die im nächsten SR-Rundfunkrat mitarbeiten wollen, können sich bis zum 31.12.2023 beim Bildungsausschuss des Landtages bewerben. Dieser entscheidet dann spätestens bis zum 29. Februar. Eine Bewerbung muss mindestens sechs Monate vor der Neukonstituierung stattfinden.

Rink ermutigt Organisationen dazu, sich zu bewerben. Es sei wichtig, dass im Rundfunkrat viele gesellschaftlich relevante Gruppen vertreten sind. Ihre Einbeziehung gewährleiste eine breite Vielfalt für Zuhörer, Zuschauer und Digitalnutzer.

Mitglieder des Rundfunkrates dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben, die ihre Kontrollfunktion gefährden. Ihre Mitarbeit ist ehrenamtlich.

Über dieses Thema hat auch der „aktuelle bericht“ vom 06.12.2023 berichtet.


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