Eine Tuja-Hecke wird gestutzt (Foto: IMAGO / imagebroker)

Letzte Chance für den Heckenschnitt

  28.02.2024 | 18:50 Uhr

Grau und regnerisch: Von dieser Seite hat sich das Saarland in den vergangenen Wochen häufig gezeigt. Es gibt aber einen Lichtblick: Nach dem Mittwoch wird es auch am Donnerstag zeitweise sonnig. Wer im Garten noch seine Hecke stutzen will, sollte jetzt noch schnell zur Schere greifen – denn danach sind monatelang nur kleinere Schnitte erlaubt.

Regen, Regen und noch mehr Regen – damit war am Dienstag zumindest für kurze Zeit Schluss. Die Sonne lugte hervor. Auch der letzte Tag des Monats – der 29. Februar – zeigt sich von seiner sonnigen Seite. Das Thermometer steigt nach Angaben des ARD-Wetterkompetenzzentrums auf bis zu 14 Grad. Zum Wochenende hin wird es dann wieder unbeständiger – mit vielen Wolken und etwas Regen.

das saarlandwetter (27.02.2024)
Video [SR Fernsehen, (c) SR, 27.02.2024, Länge: 04:25 Min.]
das saarlandwetter (27.02.2024)

Hecke noch schnell schneiden

Doch nicht nur Sonnenanbeter, sondern auch Gartenbesitzer sollten die regenfreie Zeit nutzen. Denn wenn die Gartenhecke noch einen umfangreichen Rückschnitt benötigt, bleibt nicht mehr viel Zeit.

"Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen" ist laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten. Erlaubt sind dann nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte.  

Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einer hohen Strafe rechnen. Je nachdem wie viele Meter Hecke beseitigt werden, können im Saarland laut Bußgeldkatalog bis zu 10.000 Euro Bußgeld anfallen.

Hintergrund des Verbots ist der meteorologische Frühlingsbeginn am 1. März – damit beginnt auch die Brutzeit der Vögel, die sich dafür gerne ein Plätzchen in Hecken, immergrünen Gehölzen oder Bäumen suchen.

Gartenabfälle gehören nicht in den Wald

Ist die Hecke erstmal geschnitten, gibt es weitere Regeln zu beachten: Auch wenn es harmlos wirkt, Grünschnitt und Gartenabfälle dürfen laut saarländischem Umweltministerium keinesfalls im Wald entsorgt werden.

"Viele Menschen denken, dass der Heckenschnitt, die Äste zurückgeschnittener Bäume oder ausgemachte Pflanzen verrotten und somit dem Wald nicht schaden. Dem ist nicht so. Wo eine gewisse Zeit der Grünschnitt liegt, wächst infolge der massiven Nährstoffzufuhr teilweise nur noch die Brennnessel", so der Umweltstaatssekretär Sebastian Thul. Aus den Abfällen könnten sich fremde Arten vermehren, die dann heimische Pflanzen verdrängen würden.

Grünschnitt und Gartenabfälle sollten deshalb in der Grünen Tonne, auf dem eigenen Komposthaufen oder bei einer öffentlichen Grünschnittdeponie entsorgt werden.


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