Eine Frau tippt auf einem Smartphone (Foto: pixabay.com)

2023 im Saarland 15 Fälle von sexueller Erpressung im Internet erfasst

  29.12.2024 | 10:11 Uhr

Die Zahl der polizeibekannten Fälle sexueller Erpressungen im Netz ist im Saarland 2023 leicht gesunken. Die Polizei geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus.

Die Polizei im Saarland hat im vergangenen Jahr 15 Fälle von Erpressung mit Nacktbildern im Internet ("Sextortion") registriert. Fünf davon hätten aufgeklärt werden können, wie das Landespolizeipräsidium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im Jahr 2022 seien es 19 Fälle gewesen, bei sieben seien die Ermittlungen erfolgreich gewesen.

Bei den Fallzahlen sei aber zu berücksichtigen, dass nur rechtswidrige Taten ausgewertet würden, bei denen der Täter innerhalb Deutschlands gehandelt habe. Der Handlungsort sei nicht immer zu ermitteln, so die Polizei. Viele Fälle würden daher nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. 

Zudem sei wegen der großen Scham der Opfer von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Intime Aufnahmen als Druckmittel

Bei Sextortion (englisch für Sex und Erpressung) nutzen Kriminelle intime Aufnahmen als Druckmittel, um Geld von ihren Opfern zu erpressen. Die Betrugsmasche kommt vor allem auf Social-Media-Plattformen oder Dating-Portalen zum Einsatz. Täter nehmen Kontakt zu Opfern auf und drängen sie in Videoanrufen dazu, sich auszuziehen, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder intime Fotos zu schicken. 

"Häufig schicken Täter zuerst selbst gefälschte Nacktbilder, um ein gewisses Vertrauen aufzubauen", sagt Rebecca Michl-Krauß, Referentin für Medienkompetenz der EU-Initiative klicksafe. Anschließend drohen sie mit der Veröffentlichung der Aufnahmen ihrer Opfer und fordern Geld von ihnen. 

Kein Geld überweisen

Das Landespolizeipräsidium rät grundsätzlich dazu, keine Nacktbilder zu verschicken und keine Freundschaftsanfragen von Fremden im Internet anzunehmen. Zudem solle man nicht vorschnell einem Videochat zustimmen.

Im Fall einer Erpressung sollten Opfer kein Geld überweisen, denn die Forderungen hörten nach der ersten Zahlung oft nicht auf. Vielmehr sollten sie den Chatverlauf sichern und Anzeige erstatten.

Über dieses Thema hat auch der SAARTEXT am 29.12.2024 berichtet.


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