Zoll überprüft Wach- und Sicherheitsgewerbe auf Schwarzarbeit
Um Schwarzarbeit zu bekämpfen, hat das Saarbrücker Zollamt im Wach- und Sicherheitsgewerbe eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt. Die Beamten ermittelten 14 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht und zwei Verdachtsfälle von Schwarzarbeit.
Der Saarbrücker Zoll hat sich am 1. September an einer bundesweiten Aktion mit Schwerpunkt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung beteiligt. Im Fokus stand der Bereich Wach- und Sicherheitsgewerbe. Unter anderem haben die Beamten Sicherheitskräfte bei einem Fußballspiel kontrolliert.
Keine Verstöße gegen Mindestlohn im Saarland
Insgesamt befragten die Zollkontrolleure 133 Personen im Saarland und in Teilen von Rheinland-Pfalz zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Das Ergebnis der Aktion im Saarland: zwei Verdachtsfälle von Schwarzarbeit, acht Mal Verdacht auf unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld und 14 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht.
Die Sofortmeldeplicht gibt es nur für bestimmte Berufsbranchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind. Darunter fällt auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Die Beschäftigten in diesen Branchen müssen vor ihrem ersten Einsatz bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gab es im Saarland keine.
Laut Zoll bestätigen die aufgedeckten Verdachtsfälle die bisherigen Kontrollergebnisse.