Drei Jugendliche sitzen auf einer Mauer. (Foto: Imago/photothek)

Schule schwänzen kann teuer werden

Felicitas Fehrer   09.03.2018 | 14:01 Uhr

Doofe Mitschüler, nervige Lehrer, trockener Schulstoff: Manche Schüler ziehen es vor, einfach zu Hause zu bleiben oder früher zu gehen. Doch die Schule zu schwänzen kann Ärger mit sich bringen - auch für die Eltern.

Schulrecht ist Ländersache. Deswegen werden die Maßnahmen gegen das Schwänzen des Unterrichts in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

„Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche eine gesetzliche Schulpflicht von neun Jahren. Über diese neun Jahre hinaus endet die Schulpflicht erst mit dem 18. Geburtstag des Jugendlichen“, erklärt Wilfried Gaiser, Rechtsanwalt in Saarbrücken. Ein volljähriger Schüler könne rechtlich gesehen ab dem Tag seines 18. Geburtstages all das machen, was vorher die Sorgeberechtigten für ihn bestimmen konnten. Auch kann er sich von der Schule abmelden. Sei es, weil er umzieht, oder anfängt, zu arbeiten. "Entsprechend läuft dann die Schulpflicht an einem anderen Ort weiter oder es entsteht Berufsschulpflicht", sagt Gaiser. Soll heißen: Der volljährige Schüler kann zwar entscheiden, dass er nicht mehr in diese eine Schule geht, hat aber nicht viel davon, weil die Pflichten weiterlaufen.

Schwänzen hat Konsequenzen

Kommt ein Schüler seiner Schulpflicht nicht nach, liegt eine Schulverweigerung vor. „In diesem Fall kann die Schule eigenständig entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen möchte“, sagt Gaiser.

Die Strenge der Maßnahme hänge unter anderem davon ab, wie lange der Schüler dem Unterricht fern bleibe. „Generell kann bei zehn Tagen Fernbleiben vom Unterricht und mehr davon ausgegangen werden, dass die Schule dies den zuständigen Ämtern meldet.“ Dann würde eventuell das Jugendamt mit einbezogen werden. „Das hat meist unliebsame Folgen für Eltern und Kind.“

Bußgeld und Jugendarrest

In extremen Fällen müssen Schulschwänzer sogar ein Bußgeld zahlen. Das richtet sich an den betreffenden Schüler, sofern er mindestens 14 Jahre alt ist. Ansonsten müssen die Eltern zahlen. „Dieses Bußgeld wird vom Amt eingeleitet, damit hat die Schule nichts mehr zu tun“, erklärt Gaiser. „Gelegentlich versuchen die Eltern oder die volljährigen Schüler aus Scham, das Ganze selbst zu regeln - meist mit wenig positivem Ausgang.“

Die Höhe dieses Bußgeldes kann im Saarland bis zu 500 Euro betragen. Zahlen der Schüler oder die Eltern das Bußgeld nicht, wird vom Amtsgericht eine Arbeitsauflage verhängt – der Schüler muss Stunden abarbeiten. „Dabei rechnet man grob fünf Euro pro Stunde. Das entspricht 20 Stunden Arbeitsauflage statt 100 Euro Bußgeld.“

Wird auch das ignoriert, folgt laut Gaiser ein Freizeit- oder Wochenendarrest. Kommt der Schüler auch dieser Maßnahme nicht nach, kann unter Umständen sogar Jugendarrest drohen. „Im Saarland können Schüler bei konsequenter Schulverweigerung strafrechtlich verfolgt werden. Mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten“, sagt Gaiser.

Schulbefreiung durch Eltern

Nicht gerade selten kommt es vor, dass Eltern ihre Kinder ohne Zustimmung der Schule kurz vor oder nach den Ferien vom Unterricht freistellen, um früher in den Urlaub zu fliegen oder länger zu bleiben. Dann ist Vorsicht geboten. Denn gelegentlich wird auch das am Flughafen von der Bundespolizei kontrolliert. Können die Eltern vor Ort keine schriftliche Schulbefreiung mit Einverständnis der Schule vorweisen, wird der Urlaub eventuell teuer. Im schlimmsten Fall kann hier sogar die Ausreise verweigert werden. Das ist allerdings am Saarbrücker Flughafen laut Bundespolizei Bexbach in den letzten Jahren nicht vorgekommen. An größeren Flughäfen in anderen Städten aber durchaus.

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