Sind Cyberbunker-Betreiber wirklich eine kriminelle Vereinigung?
Drogengeschäfte in Millionenhöhe, Hackerangriffe und sogar Mordaufträge - lang ist die Liste der Cyberverbrechen, die über die Server in einem alten Bunker an der Mosel gelaufen sind. Die Betreiber waren in einem Mammutprozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Dieses Urteil prüft nun der Bundesgerichtshof.
In Karlsruhe ist der Bundesgerichtshof zusammengekommen, um über die Revisionen im Prozess um den sogenannten Cyberbunker in Traben-Trarbach zu verhandeln. Über die Server in einem alten Bunker an der Mosel sollen im Darknet - einem abgeschirmten Teil des Internets - illegale Geschäfte in Millionenhöhe abgewickelt worden sein.
Mehr als 249.000 Straftaten im Darknet
Mehr als 249.000 Straftaten liefen über die Server, darunter Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe, Falschgeldgeschäfte sowie Links zu Kinderpornografie und Mordaufträgen.
Ende 2021 verurteilte das Landgericht Trier die Verantwortlichen in einem der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime zu Strafen zwischen einem Jahr auf Bewährung und bis fünf Jahre und neun Monate - allerdings nicht wegen Beihilfe zu den vielen tausend Straftaten, sondern nur wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
Als Webhoster Beihilfe zu Straftaten geleistet?
Das Landgericht Trier meinte, man habe nicht nachweisen können, dass die Angeklagten konkret von den einzelnen Taten gewusst hätten. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das anders und hat deshalb beim BGH Revision eingelegt.
Ebenso wird über die Revision der Angeklagten verhandelt. Sie sind der Ansicht, dass sie als Webhoster nicht für die Inhalte verantwortlich seien, die über ihre Server liefen.
Betreiber warben mit Schutz vor Polizeizugriff
Die Betreiber hatten unter dem Firmennamen Cyberbunker mit einem vor dem Zugriff der Polizei sicheren Datenzentrum geworben. Außer Kinderpornografie und Terrorismus könne man dort alles machen.
Für 2000 Euro pro Jahr konnte man in einem Angebot eine Webpräsenz mieten. Die Kunden blieben anonym. Verträge mussten keine geschlossen werden. Und gab es Missbrauchsmeldungen, bot man den Kunden einen Tarnkappenservice an, um Rechner-Adressen zu verschleiern.
Ob der dritte Strafsenat am BGH schon am Donnerstag ein Urteil spricht, ist unklar. Prozessbeobachter gehen eher davon aus, dass das Urteil erst in einigen Wochen fällt.
Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 24.08.2023.