Prozess um getötete 69-Jährige geht vor Bundesgerichtshof

Im Prozess um die 69-jährige getötete Radfahrerin haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt. Der Fall geht nun vor den Bundesgerichtshof in Leipzig.

Ende Mai war der 61-jährige Angeklagte zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden – wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge. Das Gericht sprach den Mann zwar des Mordes schuldig, verhängte aber aufgrund verminderter Schuldfähigkeit nicht lebenslänglich, sondern die zeitlich befristete Freiheitsstrafe. Zudem orderte es die Unterbringung in der Forensik an.

Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung haben gegen das Urteil des Gerichts jedoch Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag mit. Der Bundesgerichtshof in Leipzig wird sich nun mit dem Fall befassen.

Staatsanwaltschaft forderte Lebenslänglich

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Unterbringung in der Forensik gefordert. Die Verteidigung hatte bei der Tat nur Voraussetzungen für Vergewaltigung mit Todesfolge, aber nicht für Mord gesehen. Deshalb hatte sie zwölf Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert.

Der Mann ist ein bereits mehrfach verurteilter Sexualtäter, der bereits mehr als die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht hat.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 06.06.2024 berichtet.

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