Tötungsdelikt in Sembach: Revision gegen Urteil im Mordprozess

Nach dem Urteilsspruch im Mordprozess um die im Februar erschossene Frau in Sembach hat die Verteidigung Revision eingelegt. Vergangene Woche war der 57-jährige Ehemann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern zu lebenslanger Haft wegen Mordes gegen einen 57-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Richterspruch hat die Verteidigung Revision eingelegt. Die Gründe für dieses Vorgehen sind bislang nicht bekannt.

Das Gericht hatte es vergangene Woche als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte seine getrennt lebende Ehefrau in Sembach mit zwölf Schüssen aus einer illegal beschafften Waffe getötet hat. Der Mann hatte die Tat aus dem Februar im Prozess gestanden.

Als Motiv hatte der Angeklagte unter anderem angegeben, ein Streit mit der 48-Jährigen habe ihn "zermürbt".

Über dieses Thema hat auch der SAARTEXT am 14.08.2023 berichtet.

Mehr zu dem Tötungsdelikt in Sembach

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.