Wenn die eigene Katze von Fremden gefüttert wird
Wenn die Freigängerkatze länger weg bleibt, kann das auch mal am "besseren" Futter der Nachbarn liegen. Unmut der Katzenhalter kann in Rechtsstreitigkeiten enden. Welche Rechte Besitzer haben.
Katzen gelten als eigensinnig und vor allem freiheitsliebend. Nicht selten sind Freigängerkatzen deshalb auch mal tagelang unterwegs und lassen sich bei ihren Besitzern nicht blicken. Ein Grund für das Fernbleiben kann aber auch das „bessere“ Futter bei Nachbarn sein.
Zum Problem wird das Füttern fremder Katzen dann, wenn Leute das Tier trotz eines Verbots ihrer Besitzerinnen und Besitzer immer wieder füttern. Dann haben Katzenhalter nach Einschätzung der Versicherung Ergo unter Umständen sogar rechtliche Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen.
Demnach stehen Katzen im Eigentum der jeweiligen Halter – auch wenn sie allein unterwegs sind und sich nur gelegentlich zu Hause blicken lassen.
Unterlassungsanspruch bei gezielter Anfütterung
„Füttern Nachbarn gezielt eine Katze an und binden sie so an sich, steht Haltern ein Unterlassungsanspruch zu“, teilt die Versicherung mit. Sie können also gerichtlich eine Unterlassungsverfügung erwirken, die den Nachbarn das Füttern der Katze unter Androhung einer Strafzahlung verbietet.
Das wirklich umzusetzen sei allerdings schwierig. Die Beweispflicht liegt nämlich bei den Tierhaltern. Die müssen nicht nur nachweisen, dass Nachbarn die Katze regelmäßig anlocken und füttern, sondern auch, dass sie ihm das Eigentum an der Katze entziehen wollen. Das ist in der Praxis nach Einschätzung der Ergo meist kaum möglich.
Was passiert, wenn man ohne Absprache Katzen aus der Nachbarschaft einfach aufnimmt, zeigt ein aktueller Fall aus Mainz, wo eine 81-jährige Frau genau dies mehrfach getan hatte. Nach Angaben der Polizei wird nun gegen sie ermittelt. Es bestehe der Verdacht der Unterschlagung.
Anspruch auf Schadenersatz bei gesundheitsschädlichem Futter
Geben Nachbarn der Katze nur gelegentlich einen Snack – ohne die Absicht, diese einzubehalten –, machen sie sich in der Regel nicht strafbar.
„Etwas anderes gilt, wenn sie der Katze gezielt gesundheitsschädliches Futter hinstellen und diese erkrankt oder sogar daran stirbt“, so die Versicherung. Dadurch verstoße man gegen das Tierschutzgesetz und mache sich strafbar. Dabei muss die Staatsanwaltschaft allerdings die Tat nachweisen können.
Entstehen Haltern hohe Tierarztkosten, weil das Tier aufgrund falscher Fütterung erkrankt, könnten sie diese Kosten theoretisch als Schadenersatz bei uneinsichtigen Nachbarn geltend machen. Aber auch hier besteht ein Beweisproblem.
Katzenbesitzer müssten nämlich beweisen, dass die Katze konkret aufgrund der Fütterung durch betroffene Nachbarn krank geworden ist. Besucht das Tier während seiner Ausflüge vielleicht auch andere Nachbarn, ist so ein Nachweis kaum möglich.
Tierschutzbund: Abklären, ob das Tier jemandem gehört
Auch dem Deutschen Tierschutzbund im Saarland ist die Problematik bekannt. "Oft rufen die Leute auch beim Tierschutz an und erzählen uns, dass die Nachbarn sich nicht richtig kümmern oder nicht das richtige Futter geben", erzählt die Vorsitzende Beatrice Speicher Spengler. Es gebe sogar Rechtsstreitigkeiten.
Damit diese erst gar nicht entstehen, empfiehlt die Vorsitzende deshalb, immer zuerst abklären zu lassen, ob das Tier gechippt ist und jemandem gehört, der sie vermisst – bevor es gefüttert werde. Allein die Optik könne verraten, in welchem Zustand sich das Tier befinde. Ist es gepflegt oder verwahrlost und deshalb auf Hilfe angewiesen?
Gibt es bereits Streit, weil die eigene Katzen von Fremden gefüttert wird, kann der Tierschutzbund aber auch vermitteln. „Es gibt Schiedsleute, die in die Ortschaften gehen, sodass wir das oft einvernehmlich geregelt bekommen", so Speicher Spengler.