Stacheldraht-Zaun einer Justizvollzugsanstalt (Foto: picture alliance/dpa | Felix Kästle)

Gescheiterter Mordauftrag aus dem Gefängnis heraus?

Thomas Gerber   17.10.2023 | 17:10 Uhr

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat am Dienstag der Prozess gegen einen 49-Jährigen begonnen, der versucht haben soll, aus dem Gefängnis heraus die Ermordung seiner Ehefrau zu organisieren. Die mittlerweile geschiedene Frau hat von den Plänen erst auf dem Gerichtsflur erfahren.

Ein 49-jähriger Versicherungskaufmann, der aktuell noch wegen Betrügereien in Haft sitzt, soll zwei Mitgefangene beim Freigang im Gefängnisinnenhof auf sein Vorhaben angesprochen haben. Ob sie denn nicht jemanden kennen würden, der für 5000 bis 8000 Euro bereit wäre, seine Ehefrau zu ermorden.

Die beiden Angesprochenen erklärten, dass sie die Sache zwar nicht sonderlich ernst genommen, sondern eher als Wichtigtuerei abgetan hätten. Trotzdem wurde der mutmaßliche Mordauftrag zum JVA-Gespräch und kam der Gefängnisleitung zu Ohren. Die JVA erstattete Strafanzeige gegen den 49-Jährigen.

Gewalt ja – aber nie Morddrohung erhalten

Dessen inzwischen geschiedene Ehefrau erklärte, dass sie am Dienstag auf dem Flur des Landgerichts erstmals von ihrer geplanten Ermordung erfahren und dies zunächst für eine Spaß gehalten habe. Eine Morddrohung habe sie nie bekommen. Gewalt in der Ehe habe es aber gegeben.

Ob bloße Wichtigtuerei oder doch ein gescheiterter Auftragsmord? Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Versuch zur Beteiligung an einem Totschlag vor. Das Gericht jedoch wies darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen eines versuchten Auftragsmords in Frage kommt.

Der Prozess wird am 7. November fortgesetzt. Vermutlich wird dann bereits das Urteil verkündet.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 17.10.2023 berichtet.


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