ie Gesetze der Strafprozessordnung (StPO) und des Strafgesetzbuches (StGB) stehen auf dem Tisch des Richters (Foto: picture alliance / Kirchner-Media | Marco Steinbrenner)

55-Jähriger nach Tötung seines Betreuers vor Gericht

mit Informationen von Patrick Wiermer   18.09.2023 | 12:47 Uhr

Ein mutmaßlich psychisch kranker Mann muss sich seit Montag wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Der 55-Jährige soll Ende März bei einem Streit in seiner Wohnung in der Saarbrücker Brauerstraße seinen Betreuer getötet haben.

Mit einem Messer und einer Machete soll der 55-Jährige Ende März seinen Betreuer attackiert haben, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Demnach ist der Angeklagte seit langem psychisch krank, leidet an einer schizophrenen Psychose und einer leichten Intelligenzminderung.

An dem Tattag soll er sich mit seinem 60-jährigen Betreuer über die Finanzierung der Betreuung gestritten haben. Der Betreuer habe noch versucht zu schlichten – der Angeklagte zog aber ein Messer und stach auf den 60-Jährigen ein. Der flüchtete zum Balkon, wo er dann mit einer Machete attackiert wurde.

Das Opfer konnte noch um Hilfe rufen, verstarb aber kurz darauf im Krankenhaus. Der Angeklagte hatte sich unmittelbar nach der Tat selbst noch schwer mit der Machete verletzt, überlebte aber.

Mutmaßlicher Täter in Psychiatrie untergebracht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen Totschlag vor. Er gilt wegen der Psychose als vermindert schuldfähig. Seit der Tat ist er in der Merziger Forensik untergebracht.

Zum Prozessauftakt äußerte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen. Nachbarn beschrieben den Angeklagten ganz unterschiedlich. Einige schilderten ihn als ruhig und freundlich, eine 30-Jährige berichtete hingegen von früheren Morddrohungen des Angeklagten.

Nächster Prozesstag ist der 21. September. Dann könnte auch schon ein Urteil fallen.

Über dieses Thema hat auch SR 3 Saarlandwelle in der "Region am Mittag" am 18.09.2023 berichtet.


Weitere aktuelle Prozesse

Letzte Zeugenvernehmungen
Ermittlungsrichterin in Yeboah-Prozess zu Ex-Chef der Saarlouiser Neonazis gehört
Der Ex-Chef der Saarlouiser Neonazis Peter St. sitzt wegen Beihilfe zum Mord seit Juni in U-Haft. Im Yeboah-Prozess gegen seinen langjährigen Freund Peter S. hatte der 54-Jährige von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Um seine Version der Geschehnisse rund um den tödlichen Brandanschlag einzuführen, wurde am Montag eine Ermittlungsrichterin des BGH gehört.

Vor Landgericht Saarbrücken
Prozessauftakt im Fall des entführten Frankfurter Musikmanagers
Vier Männer müssen sich wegen erpresserischen Menschenraubs und Körperverletzung seit Donnerstag vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Anfang des Jahres sollen sie einen Frankfurter Musikmanager nach Saarbrücken entführt haben.

Kriminelle Geschäfte im Darknet
Cyberbunker-Fall: BGH bestätigt Haftstrafen für Angeklagte
Ein unterirdisches Rechenzentrum in Traben-Trarbach, über das Kriminelle illegale Geschäfte abwickelten: 2021 verurteilte das Landgericht Trier die Betreiber des sogenannten Cyberbunkers zu Freiheitsstrafen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun bestätigt.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja