Schlangenhalter zu mehrjähriger Haft verurteilt
Im Prozess gegen einen 38-Jährigen, dessen entflohene Giftschlangen Anfang des Jahres für Aufregung gesorgt hatten, ist ein Urteil verkündet worden. Den Angeklagten erwartet eine Haftstrafe von mehr als sechs Jahren.
Der Schlangenzüchter von Schiffweiler ist am Donnerstagvormittag wegen bewaffneten Drogenhandels und illegalen Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Dem Urteil war ein "Deal" zwischen den Prozessbeteiligten vorausgegangen.
Zwei Jahre Therapie in Merziger Forensik
Das Landgericht blieb mit seinem Schuldspruch im Rahmen des vereinbarten Strafmaßes und ordnete zudem die Unterbringung des 38-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.
Dies bedeutet, dass der Mann nach Verbüßung der Hälfte der gegen ihn verhängten Strafe - also nach drei Jahren und zwei Monaten - auf freien Fuß kommen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die zweijährige Therapie in der Merziger Forensik erfolgreich verläuft.
Verstöße gegen Tierschutz spielten keine Rolle
Trotz des erheblichen und langjährigen Drogenkonsums ging das Gericht nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Beschuldigte habe vielmehr strukturiert und mit erheblichen Mengen Drogen gehandelt.
Verstöße gegen das Arten- und Tierschutzgesetz spielten in dem Prozess keine Rolle mehr. Dieses Verfahren war im Vorfeld mit Blick auf die zu erwartende Strafe im Hauptverfahren eingestellt worden.
Giftige Schlangen im Januar entflohen
Die private Schlangenzucht des Mannes hatte Mitte Januar in Schiffweiler für Angst und Schrecken gesorgt. Mehrere Giftschlangen waren aus ihren Terrarien und der Wohnung ausgebrochen, nachdem der 38-Jährige Ende September vergangenen Jahres nach einer Hausdurchsuchung untergetaucht war. Die Tiere waren danach offenbar über Monate nicht ausreichend beaufsichtigt und versorgt worden.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 17.08.2023 berichtet.