"Besoffener Hühnerhaufen" - Polizist wegen Beleidigung verurteilt

"Besoffener Hühnerhaufen": Polizist wegen Beleidigung verurteilt

mit Informationen von Steffani Balle   09.10.2024 | 15:40 Uhr

Vor dem Amtsgericht Saarlouis ist am Dienstag ein Polizist wegen Beleidigung schuldig gesprochen worden. Er soll bei einem Einsatz mehrere Frauen als "besoffenen Hühnerhaufen" bezeichnet haben. Auch eine der Frauen soll eine Beleidigung geäußert haben - dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt. Polizeigewerkschaften reagierten mit Unverständnis auf das Urteil.

Wer hat wen wie beleidigt? Um diese Frage drehte sich am Dienstag ein Verfahren am Amtsgericht in Saarlouis. Am Ende wurde ein Polizist wegen Beleidigung schuldig gesprochen und verwarnt. Eine Strafe in Höhe von 1000 Euro wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt.

Von der Ruhestörung zum "Hühnerhaufen"

Hintergrund ist ein Einsatz wegen Ruhestörung und häuslicher Gewalt in einer noblen Villa in Rehlingen vor gut zwei Jahren. Dabei soll der Polizist vier Frauen einen „besoffenen Hühnerhaufen“ genannt haben. Der Polizist bestreitet das vehement. Er habe sich lediglich in einer sehr unübersichtlichen Situation Gehör verschaffen wollen und die Anwesenden lautstark zur Ordnung gerufen.

Das Gericht schenkte den Aussagen der vier Frauen Glauben, die übereinstimmend diesen Vorwurf im Zeugenstand erhoben hatten. Die beim Geschehen anwesenden weiteren Polizisten hatten diesen beleidigenden Zusatz alle nicht gehört.

Verteidigung kritisiert Verurteilung

Die Verteidigerin bemängelt, dass das Gericht nicht nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ geurteilt, sondern eine, wenn auch sehr milde, Verurteilung ausgesprochen habe.

Der Polizist will das erstinstanzliche Urteil so nicht hinnehmen und in Berufung gehen. Zwar drohen ihm im Dienst keine disziplinarischen Konsequenzen, eine Beförderung aber ist wegen des schwebenden Verfahrens wohl ausgeschlossen.

Weiteres Verfahren eingestellt

Ein weiteres Verfahren in der Sache wegen Beleidigung gegen die Hausherrin war wegen geringer Schuld eingestellt worden. Die Dame soll den Polizisten während des gleichen Einsatzes „Arschloch“ genannt haben.

Polizeigewerkschaften sehen Urteil kritisch

Die Polizeigewerkschaften im Saarland reagierten mit Unverständnis auf das Urteil. "Es ist mir völlig unverständlich, wie im gleichen Sachverhalt eine wesentlich markantere Beleidigung zum Nachteil des Polizisten eingestellt wird, um ihn dann im gleichen Atemzug wegen eines wesentlich harmloseren Kommentars - den der Polizist obendrein vehement bestreitet - zu verurteilen", kritisierte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Rinnert.

Ähnlich kritisch äußerte sich der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Markus Sehn. Er sprach von einem völlig falschen Signal. Es sei inakzeptabel, dass Beamte in der Ausübung ihres Dienstes beleidigt und diffamiert würden, während die Verantwortlichen kaum Konsequenzen fürchten müssten.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 09.10.2024 berichtet.


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