Nach Messerangriff in Saarbrücken: 26-Jährigem droht Sicherheitsverwahrung

Beim Prozess um eine Messerattacke im Saarbrücker Bürgerpark, bei dem ein Mann im März schwer verletzt worden ist, wurde das psychiatrische Gutachten zum Angeklagten vorgestellt: Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Dem 26-jährigen Beschuldigten droht nun eine Sicherheitsverwahrung.

Der 26 Jahre alten Syrer, der im Frühjahr einen Landsmann im Saarbrücker Bürgerpark mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll, könnte in die Sicherungsverwahrung kommen.

Angeklagter nach Gutachten "Gefahr für die Allgemeinheit"

Eindeutiger hätte das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen kaum sein können. Sie bescheinigte dem Angeklagten eine psychopathische Persönlichkeit. Er sei emotionslos und verfüge über eine hohe Gewaltbereitschaft. Zudem sei der 26-Jährige hochgradig rückfallgefährdet.

Es sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, deshalb: Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger nannte das Gutachten vernichtend.

Vorwurf des versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft wertet die Attacke inzwischen offenbar als versuchten Mord. Denn der Angeklagte hatte sein Opfer nach einem Streit am Tag zuvor zur Aussprache in den Bürgerpark gebeten, mutmaßlich um sich zu entschuldigen.

Zum Zeichen, dass er unbewaffnet sei, habe er seine Taschen geleert, dann aber unvermittelt ein Messer gezückt. Das Mordmerkmal der Heimtücke könnte also erfüllt sein. Das Plädoyer und Urteil sind für kommenden Dienstag geplant.

Über dieses Thema berichten auch die SR info Nachrichten im Radio am 06.09.2024.

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