Der Hauptangeklagte im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach)

Angeklagte im Kusel-Mordprozess voll schuldfähig

  07.11.2022 | 17:34 Uhr

Im Kusel-Prozess um den mutmaßlichen Mord an zwei Polizisten aus dem Saarland sind die beiden Angeklagten voll schuldfähig. Im Fall des Hauptangeklagten spricht sich der psychiatrische Gutachter jedoch nicht für eine Sicherungsverwahrung aus.

Sowohl der Hauptangeklagte im Kusel-Prozess als auch sein Komplize sind voll schuldfähig – zu diesem Ergebnis kommen zwei psychiatrische Gutachten, die am Montag am Landgericht Kaiserslautern vorgestellt wurden.

Zwar zeige der 39-jährige Hauptangeklagte Andreas S. einen Hang zur Selbstüberschätzung sowie eine „gewisse Gemütskälte“ und „Eigenschaften, die man bei Psychopathen findet“, sagte einer der Sachverständigen. Es gebe aber keine Anhaltspunkte für ein neurologisches Leiden oder eine klassische Persönlichkeitsstörung.

Keine Empfehlung für Sicherungsverwahrung

Der Gutachter hatte S. seit Prozessbeginn beobachtet. Er leide weder unter krankhaften Störungen, noch konsumiere er Alkohol oder Drogen. Von einer verminderten Schuldfähigkeit sei daher nicht auszugehen.

Allerdings sprach sich der Gutachter auch gegen eine Sicherungsverwahrung für S. aus, bei der Straftäter auch nach Verbüßen ihrer eigentlichen Strafe in Haft bleiben. Er sehe die Tat von Ende Januar als „Einzelgeschehen“ und nicht als Tat aus einer konkreten Neigung heraus wie etwa Mordlust.

S. habe außerdem bislang keine Eintragungen im Strafregister, so der Gutachter. Man könne also nicht sagen, dass er nachhaltig gefährlich sei. Weder Nebenklage noch Staatsanwaltschaft zogen die Einschätzung des Gutachters zur Sicherungsverwahrung in Zweifel.

Urteil für 30. November erwartet

Ein weiterer Gutachter bescheinigte auch dem Mitangeklagten Florian V., voll schuldfähig zu sein. Zwar sei deutlich geworden, dass V. ein Drogenproblem habe.  Dass er Amphetamin und Cannabis konsumiere, schränke ihn in seiner Schuldfähigkeit aber nicht ein.

Am 22. November sollen nun die Plädoyers folgen. Dann dürfen sich auch die beiden Angeklagten ein letztes Mal äußern. Das Urteil soll am 30. November verkündet werden. Allerdings könnten noch bis 14. November weitere Anträge gestellt werden.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 07.11.2022 berichtet.

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