Grubenwasseranstieg wird mit Auflagen genehmigt

Der Grubenwasseranstieg im Saarland wird mit Auflagen genehmigt. Darüber haben die Bergbehörden gemeinsam mit Wirtschafts- und Umweltministerium informiert. Das Bergbauunternehmen RAG darf demnach das Grubenwasser in den ehemaligen Bergwerken auf minus 320 Meter ansteigen lassen. Die Gemeinde Nalbach, der Verband ProH2O und Bergbaubetroffene kritisieren die Entscheidung.

Die RAG darf das Grubenwasser in ehemaligen Bergwerken bis auf minus 320 Meter ansteigen lassen. Das genehmigen die Bergbehörden. Die RAG kommt damit ihrem Ziel näher, die Pumpen unter Tage abzustellen und die Kosten für die Wasserhaltung zu reduzieren. Der Bescheid soll in den nächsten Wochen verschickt werden. Doch gegen die Entscheidung der Bergbehörden könnte es Widerspruch geben.

Gegen die Pläne der RAG hatte es zahlreiche Einwände von Bürgerinnen und Bürgern, Städten und Gemeinden gegeben. Beim Bundesverwaltungsgericht läuft außerdem eine Klage der Gemeinde Nalbach gegen das Verfahren. Auch die Linke und die AfD kritisieren die Entscheidung.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 13.07.2021 berichtet.

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