Großmutter getötet: Urteil gegen 37-Jährigen rechtskräftig

Vergangene Woche war ein 37-Jähriger zu neun Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Großmutter getötet hatte. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Das Urteil gegen einen 37 Jahre alten Mann, der im März dieses Jahres in Püttlingen seine bettlägerige Großmutter mit mehreren Schlägen getötet hatte, ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Saarbrücken gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit.

Täter in der Psychiatrie

Der Mann war vergangene Woche zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht hatte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Er befindet sich bereits seit der Tat in der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 91-Jährige unter Drogeneinfluss getötet hatte. Er wurde wegen Totschlags und Körperverletzung verurteilt, dabei stellte das Gericht aber eine verminderte Schuldfähigkeit fest.

Die Staatsanwaltschaft war zusätzlich von Heimtücke ausgegangen und hatte zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 13.10.2024 berichtet.

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