Frist für Führerschein-Umtausch endet am 19. Januar
Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen bis 2033 umgetauscht werden. Wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss, ist nach Jahrgängen geregelt. Jetzt sind die Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch einen Papierführerschein haben, an der Reihe. Fragen und Antworten rund um den Umtausch.
Schnelle Übersicht
- Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
- Ich habe meinen Führerschein zwar noch rechtzeitig beantragt, werde ihn aber nicht mehr vor Ablauf der Frist bekommen. Muss ich bei einer Kontrolle Strafe zahlen?
- Ich habe die Umtauschfrist verpasst. Darf ich noch fahren?
- Was kostet der Umtausch?
- Was brauche ich für den Umtausch?
- Wie lange gilt der neue Führerschein?
- Ich habe die Umtauschfrist verpasst. Darf ich noch fahren?
- Darf ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?
- Kann ich den Führerschein vorzeitig umtauschen?
- Ich lebe in Frankreich. Muss ich meinen deutschen Führerschein trotzdem umtauschen?
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Bürgerinnen und Bürger, die nach 1971 geboren sind und die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Das gilt sowohl für Pkw- als auch für Motorradführerscheine (Klasse A). Die Fristen für Geburtsjahrgänge vor 1971, die noch einen Papierführerschein hatten, waren bereits in den Vorjahren abgelaufen. Ziel ist es, EU-weit fälschungssichere und einheitliche Führerscheine einzuführen.
In den kommenden Jahren müssen dann auch die Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Für diese Scheckkartenführerscheinen gelten die folgenden Umtauschfristen:
- Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: Umtausch verpflichtend bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: bis 19.01.2028
- 2008: bis 19.01.2029
- 2009: bis 19.01.2030
- 2010: bis 19.01.2031
- 2011: bis 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: bis 19.01.2033
Wenn Sie nach dem 18. Januar 2013 einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat bekommen haben, etwa weil Sie Ihren alten Führerschein verloren haben, dann muss dieser neue Führerschein nicht umgetauscht werden, sofern er noch gültig ist.
Ich habe meinen Führerschein zwar noch rechtzeitig beantragt, werde ihn aber nicht mehr vor Ablauf der Frist bekommen. Muss ich bei einer Kontrolle Strafe zahlen?
Nein. Bei der Beantragung bekommen Sie einen schriftlichen Nachweis, dass der neue Führerschein beantragt wurde. Dieser Nachweis reicht auch bei Polizeikontrollen aus, um das Verwarngeld zu umgehen.
Ich habe die Umtauschfrist verpasst. Darf ich noch fahren?
Ja. Das Ablaufdatum bei den Fristen bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument, nicht auf die Fahrerlaubnis an sich. Pkw und Motorräder dürfen auch dann weiter gefahren werden, wenn die Frist abgelaufen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Verwarngeld von zehn Euro bezahlen. Um eine Straftat im rechtlichen Sinne (Fahren ohne Fahrerlaubnis) handelt es sich dabei aber nicht.
Was kostet der Umtausch?
Die Kosten für den Führerscheinumtausch belaufen sich auf etwa 28 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für ein biometrisches Passfoto.
Was brauche ich für den Umtausch?
Wer noch dort zuhause ist, wo er bei der Ausstellung des Führerscheins gewohnt hat, braucht für den Umtausch nur:
- den aktuelle Führerschein,
- einen Personalausweis oder Reisepass
- sowie ein biometrisches Passfoto.
Diejenigen, bei denen der Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, brauchen zusätzlich noch eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde.
Betroffene können diese per Post, telefonisch oder auch online beantragen.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Anders als die alten Papier- und Scheckkartenführerscheine sind die neuen EU-Führerscheine nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern laufen nach 15 Jahren ab.
Darf ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?
Ja. Der alte Führerschein wird allerdings entwertet („gestanzt“), sodass man erkennen kann, dass er ungültig ist.
Kann ich den Führerschein vorzeitig umtauschen?
Ja. Ein freiwilliger Umtausch ist auch vor den festgeschriebenen Daten möglich.
Ich lebe in Frankreich. Muss ich meinen deutschen Führerschein trotzdem tauschen?
Ja, die Umtauschpflicht gilt auch im Ausland. Wie die jeweiligen Behörden vor Ort handeln, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer keinen gültigen Führerschein vorlegt, ist unterschiedlich und muss vor Ort erfragt werden.
In EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich und im sonstigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die Behörde Ihres Wohnsitzes für den Umtausch des abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig.
Wenn Sie außerhalb der EU oder des EWR wohnen, tauschen alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden Ihren alten deutschen Führerschein um. Bei Fragen können die deutschen Auslandsvertretungen weiterhelfen.